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Angelegenheiten der Lamberti-Pfarre: St. Lamberti Gärten und Ländereien

Enthält: Auf die Mitteilung des vorstehenden Verbotes durch den Prokurator und Fiskal Arnold Cateman hin, streitet der Pastor ab, jemals vom Offizial oder Fiskal zur Bekanntgabe der Akten aufgefordert zu sein, vielmehr könne der Offizial den Versteigerungstermin jederzeit von Notar Bordewick erfahren. Zudem sei ja dem Offizial am 5. Januar mitgeteilt worden, dass die Versteigerung stattfinde, aber man könne vorher keinen festen Kaufpreis angeben. Schließlich erfolge der Verkauf der Gärten und Ländereien nur zum Nutzen der Kirche; er ist auch nach dem Kanonischen Rechte und der Landgerichtsordnung zugelassen. Die Kirche aber erhält schon beim nächsten Petrusfeste einen Teil der Gärten als Geschenk zurück. Darum protestieren auch Pfarrer, Provisoren und Eingesessene gegen das Verbot des Offizials, die Gärten zu verkaufen. Doppelte Ausfertigung

Reference number
A-RatsA, Aa XIII Nr. 59
Former reference number
A XIII Nr. 29a
Further information
Edition: Utsch: Kultusabteilung d. Stadtarchivs Münster

Context
Ratsarchiv (bis 1802) >> 13 Kultus-, Kirchen- und Schulsachen (A XIII) >> 13.31 Kultusabteilung (Aa XIII - erfasst durch Karl Utsch)
Holding
A-RatsA Ratsarchiv (bis 1802)

Date of creation
1641

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Last update
05.11.2025, 3:43 PM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1641

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