Urkunde

Kontrakt zwischen dem Domkapitel Münster einerseits und den Bürgermeistern und Rat der Stadt Warendorf andererseits in puncto marcarum und wegen eines am Offizialatsgericht zu Münster und am Kaiserlichen Kammergericht geführten Prozesses bezüglich einer strittigen Obligation, laut dem sich die Warendorfer Deputierten, Bürgermeister Bernhard Averbeck und Gerichtsassessor Johann Jorgens, dahingehend mit dem Domkapitel über sieben verschiedene Hauptsummen verglichen haben, welche die Stadt Warendorf an die Domburse, an das Provisionalamt, an die Elemosyne und ad Fundationem Critinianam abzuführen habe. Es folgen Ausführungen zu den einzelnen Hauptsummen, die zu zahlenden Pensionen, zur Schadloshaltung und zum Unterpfand. Siegelankündigung der Aussteller. Vermerk der Regierung zu Münster vom 16. Mai 1855, dass die Stadt Warendorf das ehemalige vom Stift Mauritz herrührende Kapital zu 1.000 Reichstaler unter Zurechnung der Zinsen mit 1.555 Reichstaler 16 Silbergroschen 8 Pfennig abgelegt und die Zinsen bis zum Tag der Kapitalzahlung berichtigt habe, so dass die Löschung des Kapitals im Hypothekenbuch bewilligt worden sei

Archivaliensignatur
B 061u, 208
Formalbeschreibung
Überlieferungsart: Original
Material
Pergament
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellort: Münster oder Warendorf

Siegelführer: Domkapitel Münster, Stadt Warendorf

Kontext
Fürstbistum Münster, Pfennigkammer - Urkunden
Bestand
B 061u Fürstbistum Münster, Pfennigkammer - Urkunden

Indexbegriff Person
Domkapitel Münster
Stadt Warendorf

Laufzeit
1658 November 2

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Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 15:10 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1658 November 2

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