Akte

Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung von Schulden

Kläger: (2) Gläubiger des Claus Horn auf Wahlendow vor allem die Provisoren der Kirchen zu St. Nikolai und St. Jakob sowie das Georgshospital zu Greifswald sowie die Kirchen zu Anklam, Wolgast, Schlatkow und Quilow

Beklagter: Landrat Philipp Christoph Thun

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Caspar Hoyer (A), Dr. Anton Scheffel (P)

Fallbeschreibung: Der Bekl. hatte überhöhte Forderungen an Claus Horn gestellt, mit denen er in den Konkurs eingereiht worden war. Dadurch fühlen sich die Kl. benachteiligt und fordern die Rückzahlung von 1.302 fl 20 s an die Konkursmasse, die ihnen zustehen und die sie bisher nicht erhalten konnten. Das Tribunal erläßt am 22.09.1665 das erbetene Mandat.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1665

Prozessbeilagen: (7) Auszug aus dem Vertrag zwischen den Gläubigern Horns vom 18.08.1662; Auszug aus dem Tribunalsurteil vom 18.04.1659; Punktation zwischen Philipp Christoph Thun, Magdalena Horn, Witwe des Baltzer von der Osten und Lars Person, Schwiegersohn der M. Horn und Litiskurator ihres Sohnes 26.09.1649; Auszug aus vom Greifswalder Hofgericht bestätigten Vertrag zwischen den Erben der Witwe des Christoph Behr und dessen Söhnen vom 27.09.1650; Obligation des Gerd Behr zu Bandelin über 1.000 fl. von Nicolaus Horn zu Wahlendow von Anthoni 1627

Archivaliensignatur
(1) 0385
Alt-/Vorsignatur
Rep. 29, Nr. 523

Kontext
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.08. 1. Kläger H
Bestand
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal

Laufzeit
(1627-1662) 31.08.1665-28.09.1665

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Letzte Aktualisierung
29.10.2025, 11:26 MEZ

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Objekttyp

  • Akten

Entstanden

  • (1627-1662) 31.08.1665-28.09.1665

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