Urkunde
Heidenrich Wolf von Lüdinghausen, Ritter, und sein Sohn Heinrich versprechen eidlich, Dekan und Kapitel der Münsterischen Kirche nicht haftbar machen zu wollen, falls ihr Herr, Bischof Ludwig von Münster, den von Dekan und Kapitel besieglten Kaufvertrag verletzen sollte, durch den die Aussteller vom Bischof den mansus Thegederi de Menhovele, den mansus Liberi de Vrilinchtorpe, den mansus iudicis de Leverikeshem, den mansus dictus Elmerdinch, den mansus in Rekelshem und den mansus Gotfridi de Emminchem mit den zugehörigen Häusern für 200 Mark Münsterischer Pfenninge erworben haben. Rückkaufrecht des Bischofs. Siegler: die Aussteller. Datum a.D. 1318 in vigilia nativitatis beate Maire virginis.
- Reference number
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B 115u, 17
- Notes
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Regest: WUB VIII Nr. 1277
- Context
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Domkapitel Münster, Domkapitularisches Amt Lüdinghausen - Urkunden >> 2. 1301 bis 1400
- Holding
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B 115u Domkapitel Münster, Domkapitularisches Amt Lüdinghausen - Urkunden
- Date of creation
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1318 September 7
- Other object pages
- Delivered via
- Zugangsbeschränkungen
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Digitalisat vorhanden: Original für die Nutzung gesperrt. Digitalisat vorhanden
- Last update
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05.11.2025, 3:15 PM CET
Data provider
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunde
Time of origin
- 1318 September 7
Other Objects (12)
Vor dem Notar Hermann Hoyentorp von Werden ist am 12. Dezember 1407 der Propst Bertold erschienen und hat ihm ein nicht kanzelliertes und unverdächtiges Register zum Lesen und Transsumieren gegeben. Es betrifft Schöpplenberg (Schoeppen-) und lautet folgendermaßen: Wie der Propst Gottfried feststellen konnte, verhält es sich mit Schöpplenberg anders als es die erste Beschreibung hat und zwar betreffend die Familie des Mansus und den Zins, wie es von Propst Gottfried festgestellt werden konnte, nachdem sich der Hof und dessen Ländereien in seiner Hand befanden. Dieses andere Register lautet folgendermaßen: Der Schultheiß (villicus) zahlt vier Malter Hafer und eine Mark, der Mansus super Broke drei Schilling vier Pfennige, der Mansus in Altenvoerde zwei Schilling, für einen Wochendienst drei Pfennige, für den zweiten ebenso, für einen Pflüger drei Pfennige und 90 Schauf und für die Ernte einen Pfennig. Der Mansus in Brokinc 18 Pfennige, einen Obulus und den erwähnten Dienst. Der Mansus Hiddinghausen 13 Pfennige, einen Obulus und den erwähnten Dienst. Der Mansus in Schede acht Pfennige, einen Obulus und den erwähnten Dienst, drei Scheffel Gerste und drei Scheffel Hafer. Ein weiterer Mansus ebenda. drei Obolen, den erwähnten Dienst und sechs Scheffel Hafer, ein Mansus in Waterhuvele zwölf Pfennige einen Obulus, den erwähnten Dienst und zehn Scheffel Gerste. Ein Mansus in Peddinghausen sieben Pfennige einen Obulus, den erwähnten Dienst und zwölf Scheffel Hafer. Ein Mansus über die Heide (Hede) 14 Pfennige, einen Obulus und den erwähnten Dienst, ein Mansus in Kothausen 15 Pfennige, einen Obulus und den erwähnten Dienst, ein Mansus Möcking (Mu-) 14 Pfennige, einen Obulus und den erwähnten Dienst. Ein Mansus in Kukelhusen neun Pfennige, einen Obulus und den gleichen Dienst. Ein Mansus in Wintgaten 14 Pfennige einen Obulus. Ein Mansus zu Braken sechs Pfennige. Ein Mansus zu Sprockhövel acht Pfennige. Ein Mansus zu Merklinghausen acht Pfennige. Ein Mansus zu Beckmännig acht Pfennige. Ein Mansus zu Röbbeck vier Pfennige. Ein Mansus zu Wirminghausen zwölf Pfennige. Ein Mansus zu Garenfeld zwölf Pfennige. Zu Mäcking sechs Pfennige. Zu Horhausen sechs Pfennige. Ein Mansus zu Schnipperingen 18 Pfennige, drei Scheffel Gerste und drei Scheffel Hafer. Ein Mansus zu Kortinck zwölf Pfennige, einen Obulus und den erwähnten Dienst. Zu Ahlhausen zwölf Pfennige. Zu Ole zwölf Pfennige. Zu Lusberg sechs Pfennige. Ein Mansus zu Vorwerk drei Schilling. Vom Allod drei Schilling. In einem weiteren Register aus dem Jahre 1337 fand sich folgender Passus: In Schöpplenberg und Werden sind die Zinse am Dienstag fällig. Als Zeugen waren anwesend der [Stifts-] Kellner Ernst von Werden, der Richter Dietrich vom Markt (de foro) zu Werden, Hinrich Sasse, Ernst Burnemann, Johann Saltenkoil [-keyl ?]. - Der Notar macht bekannt, daß er bei der Prüfung der Originale anwesend war mit den Zeugen. Er hat das Instrument mit seinem Signet versehen.