Bericht

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2013 (Haushaltsgesetz 2013)

Die aktuellen Haushaltsfehlbeträge in Nordrhein-Westfalen spiegeln vor allem die strukturelle Unterfinanzierung der öffentlichen Haushalte wider. Nicht übermäßiges Ausgabenwachstum sondern eine unzureichende Einnahmebasis ist die Ursache der Defizite. Aktuell bindendes Haushaltsrecht ist eine erlaubte Neuverschuldung in Höhe der eigenfinanzierten öffentlichen Investitionen. Dies wird im Haushaltsplan 2013 eingehalten. Für den derzeitigen Anpassungspfad bis zum Wirksamwerden der Schuldenbremse 2020 besteht finanzpolitischer Spielraum der konstruktiv genutzt werden sollte.

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Series: IMK Policy Brief ; No. Januar 2013

Klassifikation
Wirtschaft

Ereignis
Geistige Schöpfung
(wer)
Gechert, Sebastian
Rietzler, Katja
Ereignis
Veröffentlichung
(wer)
Hans-Böckler-Stiftung, Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK)
(wo)
Düsseldorf
(wann)
2013

Handle
URN
urn:nbn:de:101:1-201303149729
Letzte Aktualisierung
10.03.2025, 11:45 MEZ

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Objekttyp

  • Bericht

Beteiligte

  • Gechert, Sebastian
  • Rietzler, Katja
  • Hans-Böckler-Stiftung, Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK)

Entstanden

  • 2013

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