Akten

6/25 [Nr. 60]: (D) 1601 Juli 13, Tübingen (T) Hz. Friedrich an Ober- und Untervogt von Tübingen

Enthält: (I) 1) Studentenzechereien in Tübingen, Derendingen, Bläsibad sind abzustellen.; 2) Wurzelträgern, Zahnbrechern, Teriaxverkäufern, Juden und Weibspersonen ist bei Gefängnis, Ausweisung und einem Ruhgulden an die Apotheke verboten, Arzneien u.ä. zu verkaufen.; 3) Die Wundärzte müssen den Studenten praktische Anleitung geben.; 4) Wer Masken und Mummereien verkauft oder Maskereien in Häusern anstellt, ist nach Landordnung fol. 219 zu bestrafen.; 5) Schneider und Schuster, die den Studenten ohne Vorwissen ihrer Lehrer und Patrone fremde Weiberschuhe, Weiberhauben, Armbänder usw. anhängen, erhalten keine Rechtshilfe und werden bestraft.; 6) Fremde Buchführer dürfen außerhalb des Wochenmarktes nichts feilbieten; ärgerliche "famosslibell" oder Gemälde werden konfisziert. (229-231').

Digitalisierung: Universitätsarchiv Tübingen

Public Domain Mark 1.0 Universal

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title of record
Visitationes, Bd. I: Nr. 1-104

Context
Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (I) >> 9. Visitationen (1520-1792) >> Visitationes, Bd. I: Nr. 1-104
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UAT 6/ Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (I)

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02.07.2025, 11:46 AM CEST

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  • Sachakte

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