AV-Materialien
Gesetz für Minister-Pensionen soll geändert werden
Die Landesregierung plant, das Gesetz über Pensionszahlungen und Übergangsgelder für Ministern zu ändern. Folgende Punkte sind betroffen: Der Mindestsatz fällt von 8.500 auf 7.500 DM, 17 statt 16 Dienstjahre braucht man zum Anspruch auf die Höchstrente und gezahlt wird erst, wenn Minister, Staatssekretäre oder Ministerpräsidenten 55 Jahre alt sind.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/008 D971028/110
- Umfang
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0:03:05; 0'03
- Sonstige Erschließungsangaben
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Herkunft: Heute in Baden-Württemberg
- Kontext
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Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1997 >> Juni 1997
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/008 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1997
- Laufzeit
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20.6.1997
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:53 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- AV-Materialien
Entstanden
- 20.6.1997