Urkunde

Jakob Krum von Stuttgart, wegen ungen. Vergehen einige Tage im Gefängnis gelegen, jedoch auf Fürbitte freigel., schwört U. und verspricht, etwaige Forderungen an die württembergische Herrschaft oder ihre Stellvertreter nur bei den zuständigen Gerichten geltend zu machen. Außerdem gelobt er mit einem Eid, sein Vermögen in keiner Weise zu verändern, es sei denn mit Zustimmung der ihm gleichzeitig vom Vogt und den Richtern verordneten Pfleger, oder er werde zuvor der Pflegschaft durch die genannten Amtleute wieder mit einer Urkunde enthoben. Er verpflichtet sich ferner zur Übernahme aller Schäden und Unkosten, die der Stadt oder anderen "Zugewandten" der Herrschaft durch Barbara Kellerins Kind (aus Nürnberg) erwachsen sollten.

Archivaliensignatur
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 WR 4091
Umfang
Ausf., Perg.; 2 S.: 1 Rest.
Sonstige Erschließungsangaben
Schaden: 1 S. Rest

Siegler: 1) Konrad vom Stein zu Klingenstein 2) Wolf von Dachenhausen, Hofmeister

Überlieferungsart: Ausfertigung

Vermerke: 2 S.

Kontext
Urfehden >> 8. Band 8: Stuttgart, Stadt und Amt >> 1. Stuttgart, Stadt
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden

Indexbegriff Person
Krum, Jakob
Indexbegriff Ort
Stuttgart S

Laufzeit
1475 Oktober 23 (Mo v. Simon und Judas)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
21.11.2025, 15:26 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1475 Oktober 23 (Mo v. Simon und Judas)

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