Urkunde
Berthold [von Henneberg], Erzbischof von Mainz, bekundet, dass den Erzbischöfen von Mainz und den Landgrafen von Hessen, vom Kloster Fulda folgend...
- Reference number
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1304
- Formal description
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Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
- Notes
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Vgl. hierzu auch Nr. 1303.
- Further information
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben ist nach Cristi gepurt vier zehenhundert und im sechs und newntzigsten iare uff den tag Petri kathedra genant
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Berthold [von Henneberg], Erzbischof von Mainz, bekundet, dass den Erzbischöfen von Mainz und den Landgrafen von Hessen, vom Kloster Fulda folgende Burgen und Städte verpfändet worden sind: halb Fulda, halb Hünfeld, zwei Teile von Geisa und Rockenstuhl, ganz Lauterbach (Lauternbach), ganz Fischberg, ganz [Bad] Brückenau (Bruockenaw) und halb Schildeck. Dies belegt eine Urkunde von 1427 Dezember 8 [Nr. 818] (... zu Franckfurt nach Crists geburt vierzehenhundert siben und zwenitzig iare uff unser lieben Frawen tag conceptionis). Darin versichern der Abt und das Kloster Fulda, dass die verpfändeten Burgen und Städte alle einzeln ausgelöst werden können. Dementsprechend hat Reinhard von Weilnau, Abt von Fulda, die Burg Fischberg wiedereingelöst. Damals wurde mit Zustimmung von Bertholds Vorgänger Adolf [II. von Nassau], Erzbischof von Mainz, die Ablösung für Fulda, Hünfeld, Geisa und Rockenstuhl auf 4000 Gulden festgesetzt. Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, hat Geisa und Rockenstuhl, die mit Zustimmung Erzbischof Adolfs an Ritter Burkhard (Burckarten) von Kolmatsch und den verstorbenen Gottschalk von Buchenau für 1500 Gulden verpfändet waren, für 1500 Gulden eingelöst. Zusätzlich hat er Bertholds Vorgänger, dem Administrator Herzog Adalbert (Albrecht) [III. von Sachsen] 500 Gulden übergeben. Jetzt hat Johann dem Erzbistum Mainz und den Landgrafen von Hessen das restliche Geld von den 16000 Gulden für Fulda, Hünfeld, Geisa und Rockenstuhl ausgezahlt. Berthold bekundet, 2000 Gulden erhalten zu haben und verzichtet für sich und seine Nachkommen auf alle weiteren Ansprüche gegenüber Abt Johann und dem Kloster Fulda auf eine Summe von insgesamt 8000 Gulden, die Mainz aus diesem Geschäft zustanden. Die Verpfändung der vier Städte wird für ungültig erklärt, ebenso wie der damals geschlossene Burgfrieden. Alle Bürger und Untertanen der genannten Burgen und Städte werden von ihren Eiden und Gelübden gelöst. Diese Bestimmungen betreffen aber nicht Lauterbach, [Bad] Brückenau und Schildeck. Dies alles soll nicht zum Schaden Bertholds oder seiner Nachfolger sein. Siegelankündigungen. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Berthold [von Henneberg], Erzbischof von Mainz
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 438, S. 15-18
- Context
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Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1491-1500
- Holding
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
- Date of creation
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1496 Februar 22
- Other object pages
- Last update
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10.06.2025, 9:13 AM CEST
Data provider
Hessisches Staatsarchiv Marburg. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunde
Time of origin
- 1496 Februar 22