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Wer auch einen todten oder gewunten (man) vor gericht gefangen furt unn jn zu einen fridbrecher bereden will mit kampfe...

Wer auch einen todten oder gewunten (man) vor gericht gefangen furt unn jn zu einen fridbrecher bereden will mit kampfe...

Digitalisierung: Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt

CC0 1.0 Universell - Public Domain Dedication

Erschienen in
Eike von Repgow. - Sachsenspiegel: Landrecht

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Letzte Aktualisierung
27.10.2023, 14:12 MESZ

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