Archivale
Ausführung der Gesetze vom 2. März 1850 über die Ablösung der Reallasten und die bäuerlichen Verhältnisse, über die Ergänzung und Abänderung der Gemeinheitsteilungsordnung vom 7. Juni 1821 und einiger anderen über Gemeinheitsteilungen ergangenen Gesetze, über den erleichterten Abverkauf kleiner Grundstücke im Gemeindebezirk Luckenwalde
- Archivaliensignatur
-
7 Zinna 1739
- Kontext
-
Rep. 7 Amt Zinna >> Rep. 7 Amt Zinna - Akten >> Prästations- u. Dienst-Sachen >> Prästationen u. Dienste u. deren Ablösung
- Bestand
-
7 Zinna (9734) Rep. 7 Amt Zinna
- Laufzeit
-
1850-1851
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
07.04.2025, 11:26 MESZ
Datenpartner
Brandenburgisches Landeshauptarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1850-1851
Ähnliche Objekte (12)
Ausführung der Gesetze vom 2. März 1850 über die Ablösung der Reallasten und die Ergänzung und Abänderung der Gemeinheitsteilungsordnung vom 7. Juni 1821 und einiger anderen über Gemeinheitsteilungen ergangener Gesetze, über den erleichterten Abverkauf kleiner Grundstücke im Gemeindebezirk Hertefeld
Ausführung der Gesetze vom 2. März 1850 über die Ablösung der Reallasten und die Ergänzung und Abänderung der Gemeinheitsteilungsordnung vom 7. Juni 1821 und einiger anderen über Gemeinheitsteilungen ergangener Gesetze, über den erleichterten Abverkauf kleiner Grundstücke im Gemeindebezirk Rolandshorst
Ausführung der Gesetze vom 2. März 1850 über die Ablösung der Reallasten und die Ergänzung und Abänderung der Gemeinheitsteilungsordnung vom 7. Juni 1821 und einiger anderen über Gemeinheitsteilungen ergangener Gesetze, über den erleichterten Abverkauf kleiner Grundstücke im Gemeindebezirk Sandhorst
Ausführung der Gesetze vom 2. März 1850 über die Ablösung der Reallasten und die Ergänzung und Abänderung der Gemeinheitsteilungsordnung vom 7. Juni 1821 und einiger anderen über Gemeinheitsteilungen ergangener Gesetze, über den erleichterten Abverkauf kleiner Grundstücke im Gemeindebezirk Lobeofsund
Ausführung der Gesetze vom 2. März 1850 über die Ablösung der Reallasten und die Ergänzung und Abänderung der Gemeinheitsteilungsordnung vom 7. Juni 1821 und einiger anderen über Gemeinheitsteilungen ergangener Gesetze, über den erleichterten Abverkauf kleiner Grundstücke im Gemeindebezirk Dreibrück