Einblattdruck
Churfürstl. Mayntzische Hoff-Raths-Praesident, Groß-Hoffmeister, Cantzlar, Cantzley-Director, Geheime Hoff- und Regierungs-Räthe, [et]c. Unsern Gruß Demnach Ihro Churfürstl. Gnaden Unser allerseits gnädigster Herr, ein ohnumgänglicher Nothdurfft zu seyn, ermessen haben, dahin zu sehen, wie die Verfolgung Dero Ertz-Stifftl. Landen Eingesessenen und Unterthanen mit tüchtigen erfahrnen und fleißigen Medicis möglichst beeyfert- und verbessert werde ... : Mayntz den 28. August. 1743.
- Weitere Titel
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kurfürstl. kurfürstliche churfürstliche kurfürstlich-mainzische mainzische Hofratspräsident Großhofmeister Kanzler Kanzleidirektor Hof Regierungsräte unumgänglicher Notdurft erzstiftlichen Untertanen beeifert
- Standort
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 J.germ. 160,141
- VD18
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VD18 90765443-001
- Umfang
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[1] Bl.
- Sprache
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Deutsch
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wo)
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[S.l.]
- (wann)
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[1743]
- Beteiligte Personen und Organisationen
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb11325460-5
- Letzte Aktualisierung
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27.11.2025, 08:43 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Einblattdruck
Entstanden
- [1743]
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Churfürstl. Mayntzische Hoff-Raths-Praesident, Groß-Hoff-Meister, Cantzlar, Cantzley-Director, Geheime Hoff- und Regierungs-Räthe. Unsern Gruß. Ist vorhin zur Gnüge bekant, was in denen in älteren und jüngeren Zeiten emanirten Churfürstl. Jagd- und Forst-Ordnungen wegen adhibirung deren Herrschafftlichen Jägeren und Forsteren zu denen Holtz-Anweisungen, desgleichen wegen Zuhenckung des 5ten Theils deren gemeinen Waldungen für die Churfürstl. Wildfuhr enthalten ... : [Mayntz den 4. Januarii 1742]
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Churfürstl. Mayntzisch. Hoff-Raths-Praesident, Groß-Hoffmeister, Cantzler, Cantzley-Director, Geheime- Hoff- und Regierungs-Räthe [et]c. Unsern Gruß. Nachdemahlen bey Ihro Churfürstl. Gnaden, Unserm allerseits gnädigsten Herrn der Kayserliche Rath Pietro Mancini die unterthänigst-beschwehrende Anzeig gethan, ... : [Mayntz den 26ten August. 1748.]
Churfürstl. Mayntzische Hoff-Raths-Praesident, Groß-Hofmeister, Cantzler, Cantzley-Director, Geheime Hoff- und Regierungs-Räthe. Unsern Gruß Was Ihro Churfürstl. Gnaden unser allerseits gnädigster Herr auf anderweit von der Königlich-Preußischen Generalität beschehenes Ansinnen zu Hemmung des gemeinschädlichen Eydswidrigen desertiren deren Königlichen Preußischen Trouppen vor fernere geschärffte Verordnung ergehen lassen ... : Mayntz den 3. August. 1735.
Churfürstl. Mayntzische Hoff-Raths-Praesident, Groß-Hoffmeister, Cantzler, Cantzley-Director, Geheime Hoff- und Regierungs-Räthe, [et]c. Unsern Gruß Was Ihro Churfürstl. Durchleucht Unser allerseiths gnädigster Herr wegen deren biß anhin so häuffig, als mit Schmäh-Worthen angefüllt - ohnunterschrieben aber gelassenen Memorialien deren Advocaten und Notarien halber, vor verschiedene Verordnungen gnädigst ergehen lassen, ... : Mayntz den 30ten May 1729.
Churfürstl. Mayntzische Hoff-Raths-Praesident, Groß-Hoff-Meister, Cantzlar, Cantzley-Director, Geheime Hoff- und Regierungs-Räthe. Unsern Gruß Gleichwie Ihro Churfürstliche Gnaden Unser allerseits gnädigster Churfürst und Herr in conformität des in Betreff deren ringhaltigen und ... neuerlich geprägten Schied-Müntzen jüngsthin abgefasten Ober-Rheinischen Crayß-Schlusses für gut und nöthig angesehen ... : [Mayntz den 29ten Januarii 1742.]
Churfürstl. Mayntzische Hoff-Raths-Praesident, Groß-Hoff-Meister, Cantzlar, Cantzley-Director, Geheime Hoff- und Regierungs-Räthe. Unsern Gruß Ab dem angebogenem Patent habe [...] In mehrerem zu ersehen, was man zu besserer Subsistence und Aufnahm allhiesigen Armen-Hauses oder St. Rochi Hospitals wegen des Spiel-Charten debits in Druck zu beförderen für Guth angesehen ... : [Mayntz den 14ten Novembris 1741.]