Baudenkmal

Münzenberg, Löchelsee, Am Senkdriesch

Nordwestlich von Münzenberg sind entlang einer Wegeverbindung nach Ober-Hörgern zwei Buntsandsteinsäulen erhalten, die den allgemeinen Durchgang untersagten. Während von der näher zu Münzenberg gelegenen nur noch der Rumpf vorhanden ist, erhebt sich die zweite, am Hechtsgraben aufgestellte, noch vollständig. Die in fünf Zeilen angeordneten Buchstaben haben folgende Bedeutung:VBW Verbotener WegZGB 30 Zu Gehen Bei 30 (Kreuzer)ZRB 45 Zu Reiten Bei 45 (Kreuzer)ZFB 1G Zu Fahren Bei 1 Gulden (und)30 x ST 30 Kreuzer Strafe.Nach der Zusammenstellung historischer Verkehrsmale in Hessen von Heinrich Riebeling (vgl. Literaturangaben) sollte mit den beiden Verbotsmalen das Durchqueren von Gelände im Besitz der Herren von Hattstein untersagt werden. Da der Hattstein''sche Besitz im Münzenberger Raum Anfang des 17. Jahrhunderts seine größte Ausdehnung hatte, könnten die beiden Steinsäulen nach Riebeling auch aus dieser Zeit stammen.

Am Senkdriesch, Verbotsmal ohne erhaltene Inschrift | Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Rechte vorbehalten - Freier Zugang

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Land
Hessen
Kreis
Wetterau
Ort
Münzenberg
Ortsteil
Münzenberg
Straße und Hausnummer
Löchelsee, Am Senkdriesch
Bezeichnung
Verbotsmale

Rechteinformation
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Letzte Aktualisierung
19.03.2021, 11:49 MEZ

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