Archivale

Bekennen einer Schuld

Enthält: Vor den Schöffen der Stadt Erkelenz bekennen Herman Kerff von Wockerath (Wouckrat) und seine Frau Mettel, künftig an Stelle der Erben von Con Jopen nach dessen Tod jährlich auf Remigii [ 1 . Okt.] an Henrich Eickelen als Kreuzmeister für die Kreuzarmen 1 Viertel Roggen, stammend von Reiner Eschenbreieher, schuldig zu sein. Die Urkunde gilt bis zum Wiederauffinden des Originals . Zum Unterpfand setzen sie 1 Morgen zehntbares Land am Weg von Wockerath nach dem Kückhover Heiligenhäuschen zwischen Wilhelm Gotzens und Gört Stefens, an den Enden zwischen Carll Weiler und dem Weg.

Archivaliensignatur
E1 A
Alt-/Vorsignatur
Vorl. Nr.: 272
166/43
Sonstige Erschließungsangaben
Aussteller: Siegler: die Aussteller mit ihrem Schöffenamtssiegel Unterschrift : W.L. Vogel, Secretarius.

Kontext
Urkunden >> Rathausarchiv
Bestand
E1 A Urkunden

Laufzeit
21. Januar 1682

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Letzte Aktualisierung
17.09.2025, 15:21 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 21. Januar 1682

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