Archivale
Bekennen einer Schuld
Enthält: Vor den Schöffen der Stadt Erkelenz bekennen Herman Kerff von Wockerath (Wouckrat) und seine Frau Mettel, künftig an Stelle der Erben von Con Jopen nach dessen Tod jährlich auf Remigii [ 1 . Okt.] an Henrich Eickelen als Kreuzmeister für die Kreuzarmen 1 Viertel Roggen, stammend von Reiner Eschenbreieher, schuldig zu sein. Die Urkunde gilt bis zum Wiederauffinden des Originals . Zum Unterpfand setzen sie 1 Morgen zehntbares Land am Weg von Wockerath nach dem Kückhover Heiligenhäuschen zwischen Wilhelm Gotzens und Gört Stefens, an den Enden zwischen Carll Weiler und dem Weg.
- Archivaliensignatur
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E1 A
- Alt-/Vorsignatur
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Vorl. Nr.: 272
166/43
- Sonstige Erschließungsangaben
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Aussteller: Siegler: die Aussteller mit ihrem Schöffenamtssiegel Unterschrift : W.L. Vogel, Secretarius.
- Kontext
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Urkunden >> Rathausarchiv
- Bestand
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E1 A Urkunden
- Laufzeit
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21. Januar 1682
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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17.09.2025, 15:21 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 21. Januar 1682