Monografie
Compendivm Historiæ Vniversalis, Ab Initio Mvndi Ad Tempora Caroli Magni Imp.
- Alternative title
-
Compendium historiae universalis, ab initio mundi ad tempora Caroli Magni Imp.
- Location
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Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena -- 8 Hist.un.II,62
- VD 18
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VD18 12625000
- Extent
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8 Bl., 204 S., 18 Bl, 8°
- Language
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Latein
- Notes
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Titelbl. in Rot- und Schwarzdr Letztes Bl. Bücherverz. des Verl. Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Lipsiæ, Apvd Nicolavm Förster. M DCC XIII. Varia
- Creator
- Published
-
Lipsiae : Förster , 1713
- Delivered via
- URN
-
urn:nbn:de:urmel-2abdb74a-3478-45a5-a39a-5e3fab7231d9-00021169-0017
- PURL
- Last update
-
20.04.2023, 2:33 PM CEST
Data provider
Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Monografie
Time of origin
- Lipsiae : Förster , 1713
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Verbesserter und Neuer Auf das Chur- und Fürstenthum Braunschweig und Lüneburg gerichteter Mathematischer und Curieuser Haußhaltungs-Artzeney- und Kunst-Calender Des Jahrs ... MDCCI. : Samt einer beygefügten Anweisung eine Vertical-Sonnen-Uhr zu machen/ und die Perpendicul-Uhren nach der Sonnen Lauff accurat zu stellen; Wie auch eine Verzeichniß der Ebbe und Fluth zu Hamburg; Der zu Hanover und Zelle ein und auslauffenden Posten; Der jährlichen Hoffgerichts-Tage; und der einheimischen und benachbarten Jahrmärckte etc.

Das hohe Alter, als den gewissen Tod Wollte, Als Der Weyland Hoch Edle, Hoch- und Wohl-Fürnehme Herr, Herr Nicolaus Förster/ Sr. Königl. Groß-Brittan. Maj. und Chur-Fürstl. Durchl. zu Braunschw. und Lüneb. Gewesener privilegireter Hoff-Buchhändler in Hannover, Am 5. Jul. dieses 1732. Jahres des Morgens früh um 2. Uhr im 76sten Jahre seines Alters dieses Zeitliche mit dem Ewigen verwechselte, Durch diese wenigen Zeilen gebührend entwerffen, und zugleich Denen HochEdlen Hinterbliebenen Erben Und sämmtlichen Hochgeschätzen Anverwandten Sein schuldiges Beyleid bezeugen
![Summarische Relation : I. Specification aller und jeder Oerter/ welche der grausame Erb-Feind der Christen ... auff den Oestereichischen Boden verwüstet und außgeplündert. II. Was sich darauff in währender Belägerung der Stadt Wien in- und außerhalb derselben zwischen dem Feind und Belägerten von Tag zu Tag zugetragen. III. Fernere Beschreibung/ wie/ und wo der Angrieff der Entsatzung der Käysel. Residentz-Stadt Wien angeordnet und geschehe[n] ... und was sonsten Schrifftwürdiges sich dabey zugetragen/ ist alles hierinnen ordentlich beschrieben/ und mit Fleiß in Druck gegeben von einen ... gewesten Hoff-Cantzley- Bedienten. IV. Wird zuletzt kürtzlich vermeldet/ wie der ... geschreckte Erb-Feind ... ferner verfolgt/ und in seinem eigenen Lande von der Christenheit anderweit glücklich geschlagen/ auch was vor Plätze und Oerter darauff Ihm wieder abgenom[m]en worden](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/af691bdc-082a-4abd-9d21-d8e1b0beb16c/full/!306,450/0/default.jpg)
Summarische Relation : I. Specification aller und jeder Oerter/ welche der grausame Erb-Feind der Christen ... auff den Oestereichischen Boden verwüstet und außgeplündert. II. Was sich darauff in währender Belägerung der Stadt Wien in- und außerhalb derselben zwischen dem Feind und Belägerten von Tag zu Tag zugetragen. III. Fernere Beschreibung/ wie/ und wo der Angrieff der Entsatzung der Käysel. Residentz-Stadt Wien angeordnet und geschehe[n] ... und was sonsten Schrifftwürdiges sich dabey zugetragen/ ist alles hierinnen ordentlich beschrieben/ und mit Fleiß in Druck gegeben von einen ... gewesten Hoff-Cantzley- Bedienten. IV. Wird zuletzt kürtzlich vermeldet/ wie der ... geschreckte Erb-Feind ... ferner verfolgt/ und in seinem eigenen Lande von der Christenheit anderweit glücklich geschlagen/ auch was vor Plätze und Oerter darauff Ihm wieder abgenom[m]en worden

Haupt-Register über die Königlichen Groß-Brittannischen, Chur- und Fürstlichen Braunschweig-Lüneburgischen Jn Dero Chur-Lande Cellischen und Hannoverischen Theils Bis dahero zusammengedruckten Verordnungen bestehend in folgenden: Als 1. Gerichts- und Cantzley-Ordnung. 2. Hoff-Gerichts-Ordnung. 3. Ober-Appellations-Gerichts-Ordnung. 4. Vorgängiges Reglement. 5. Policey-Ordnung ...
