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Urteilbrief

Regest: Die Richter der Stadt Reutlingen bekennen, daß vor sie, vor Gericht und Rat zu Reutlingen, kam ihr Mitbürger und Ratsgeselle, der Metzgerzunftmeister Heinz Schmalneck, und um eine richterliche Entscheidung bat, etliche ihm und seinen Kindern gehörige Güter angreifen und verkaufen zu dürfen, da etliche seiner Kinder zu ihren Tagen nicht gekommen (= noch nicht volljährig) wären, da er und seine Kinder noch ein ungeteiltes Gut zu Gewinn und Verlust beieinander hätten und da er von Not wegen angreifen und verkaufen müßte. Die Richter erkannten mit Urteil, Heinz Schmalneck solle einen Eid zu Gott und den Heiligen schwören mit gelehrten (= vorgesagten) Worten und mit aufgebotenen (= erhobenen) Fingern, daß er etliche ihm und seinen Kindern gehörige Güter von ehäftiger (= triftiger) Not wegen angreifen und verkaufen müsse und daß er damit mehrerem Schaden zuvorzukommen glaube. Den Eid schwur er aus und aus (= von Anfang zu Ende). Darnach eröffnete er den Richtern, daß er unser lieben Frauen St. Peter und den Heiligen zu Reutlingen insgesamt verkauft habe 1 Pfund guter, genehmer Heller, jährlich zu geben auf St. Martins Tag aus seiner und seiner Kinder Wiese, die 2 Mannsmahd groß und gelegen sei auf Wiese an Ludwig Gailers Wiese und an Rötlins des Binders Wiese. Er sagte, daß dieselbe Wiese Wynmars des Wagners Kindern vorher ursätzig (= Pfand) hinter 30 Schillingen Heller sei, die dieselben Kinder mit anderem Gelde hätten aus des Heinz Schmalnegs Ortfleischbank unter den Metzlen gen der Ratstege gelegen, und seien auch diese 30 Schilling unter 5 1/2 Pfunden die letzten aus demselben Bank. Die Wiese sei sonst niemand haft. Der Kauf um das Pfund Gelds sei geschehen um 14 rheinische Gulden, die von den Heiligenpflegern Albr. Lötterlin und Wernher Urach bezahlt worden seien. Er und seine Erben haben Recht und Gewalt, das Pfund Heller wieder auszulösen zu jeder Zeit zumal miteinander mit 14 rheinischen Gulden.

Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Claus Pfatzer Schäff (14)44.
Jacob Yselin.

Reference number
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 1064
Formal description
Beschreibstoff: Pg.
Further information
Siegel (Erhaltung): Ein Bruchstück des Siegels ist vorhanden.

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Zeugen: Erhart Tüfel, Bürgermeister und Richter, und Claus Ungelter, auch Richter, und der Rat gemeinsam zu Reutlingen
Insigel der Stadt Reutlingen

Genetisches Stadium: Or.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 2 Kaufbriefe, Zinsbriefe u.ä. 1311-1547
Holding
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Date of creation
1434 März 16, Zinstag (= Dienstag) nach St. Gregorien Tag in der Fasten

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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  • Archivale

Time of origin

  • 1434 März 16, Zinstag (= Dienstag) nach St. Gregorien Tag in der Fasten

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