Akte
Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung von Strafgeld und Prozeßkosten
Kläger: (2) Fiskal des Tribunals
Beklagter: August Friedrich Pauli, Amtsschreiber zu Wismar
Fallbeschreibung: Bekl. ist zur Bezahlung von 100 Rtlr Strafe wegen Anweisung zum Abkündigen eines fremden Münzplakats in der Kirche von Neukloster verurteilt worden (Nr. 0865). Kl. fordert die Bezahlung der Strafe sowie der Prozeßkosten, das Tribunal moderiert die Kosten auf 12 Rtlr und fordert Bekl. zur sofortigen Bezahlung bzw. Kautionsstellung auf. Am 25.01. erbittet Bekl. Fristverlängerung zur Bezahlung, wird am 28.01. aber abgewiesen. Am 14.02.1727 notiert Registrator Dahlmann die Bezahlung der Gelder durch Bürgermeister Lembcke.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1727
Prozessbeilagen: (7) Aufstellung über Prozeßkosten (19 Rtlr 94 s) und Laufgebühren des Tribunalsboten (12 Mk. lüb. 2 s) in Prozeß Nr. 0865
- Archivaliensignatur
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(1) 0866
- Alt-/Vorsignatur
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Wismar F 79 (W F 3 n. 79)
- Kontext
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 06. 1. Kläger F
- Bestand
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Laufzeit
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11.01.1727-14.02.1727
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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29.10.2025, 11:29 MEZ
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Objekttyp
- Akten
Entstanden
- 11.01.1727-14.02.1727