Akte

Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um Bezahlung von Strafgeld und Prozeßkosten

Kläger: (2) Fiskal des Tribunals

Beklagter: August Friedrich Pauli, Amtsschreiber zu Wismar

Fallbeschreibung: Bekl. ist zur Bezahlung von 100 Rtlr Strafe wegen Anweisung zum Abkündigen eines fremden Münzplakats in der Kirche von Neukloster verurteilt worden (Nr. 0865). Kl. fordert die Bezahlung der Strafe sowie der Prozeßkosten, das Tribunal moderiert die Kosten auf 12 Rtlr und fordert Bekl. zur sofortigen Bezahlung bzw. Kautionsstellung auf. Am 25.01. erbittet Bekl. Fristverlängerung zur Bezahlung, wird am 28.01. aber abgewiesen. Am 14.02.1727 notiert Registrator Dahlmann die Bezahlung der Gelder durch Bürgermeister Lembcke.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1727

Prozessbeilagen: (7) Aufstellung über Prozeßkosten (19 Rtlr 94 s) und Laufgebühren des Tribunalsboten (12 Mk. lüb. 2 s) in Prozeß Nr. 0865

Archivaliensignatur
(1) 0866
Alt-/Vorsignatur
Wismar F 79 (W F 3 n. 79)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 06. 1. Kläger F
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
11.01.1727-14.02.1727

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Letzte Aktualisierung
29.10.2025, 11:29 MEZ

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Objekttyp

  • Akten

Entstanden

  • 11.01.1727-14.02.1727

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