Schriftgut
Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielV) gemäß § 33 f Abs. 1 GewO.- Voraussetzungen für die Zulassung und Aufstellung von Spielgeräten sowie für die Veranstaltung anderer Spiele: Bd. 18
- Archivaliensignatur
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Bundesarchiv, BArch B 102/930296
- Alt-/Vorsignatur
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Aktenzeichen: 120306
- Sprache der Unterlagen
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deutsch
- Kontext
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Bundesministerium für Wirtschaft >> Gewerblicher Mittelstand, Absatzwirtschaft, Leistungssteigerung (Abt. II) >> Recht der gewerblichen und beruflichen Betätigung; Berufsordnungen (12/13) >> Allgemeine Bestimmungen und Vorschriften der Gewerbeordnung (1202 bis 1207) >> Vorschriften der Gewerbeordnung über den Stehenden Gewerbebetrieb (§§ 14 bis 54) >> Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung - SpielV) gemäß § 33 f Abs. 1 GewO.- Voraussetzungen für die Zulassung und Aufstellung von Spielgeräten sowie für die Veranstaltung anderer Spiele
- Bestand
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BArch B 102 Bundesministerium für Wirtschaft
- Weitere Objektseiten
- Provenienz
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Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), 1949-Aktenführende Organisationseinheit: II B 3
- Letzte Aktualisierung
- 30.01.2024, 13:26 UTC
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Objekttyp
- Schriftgut