Urkunde
Graf Gerlach von Nassau beurkundet den Umfang seiner Herrschaft diesseits der Höhe von der Krüftel bis nach Kemel an den Westgiebel, daß die Herren von Eppstein in dieser Herrschaft die höchsten Gerichte zwischen Krüftel und Walluf vom Haus Nassau zu Lehen tragen und ebenso das Gericht Mechthildshausen, wohin alle diese Gerichte gehören, und dass die von Eppstein den Einzug zu Wallau ebenso von ihm zu Lehen tragen. Alle diese Gerechtsame trägt der Graf selbst vom Reich zu Lehen und hat die von Eppstein damit beafterlehnt.
- Archivaliensignatur
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331, U 232
- Formalbeschreibung
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Abschrift in der Urkunde des Erzbischofs Dietrich von Mainz von 1456 Mai 8, Pergament, Bl. 4v-5r; Abschrift 18. Jh., Papier, Bl. 8v-9r
- Sonstige Erschließungsangaben
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1360 uff den nehysten frytag nach der heylign dry kunige tage
- Kontext
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Herrschaft Eppstein >> 1 Urkunden >> 1351-1400
- Bestand
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331 Herrschaft Eppstein
- Laufzeit
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1360 Januar 10
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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17.06.2025, 14:08 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1360 Januar 10