Urkunde
Gottschalk von Buchenau bekundet, dass ihm Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, das Gut Wölf (Wolpff), das unterhalb von Fürsteneck [im Geric...
- Archivaliensignatur
-
1232
- Formalbeschreibung
-
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (beschädigt)
- Bemerkungen
-
Vgl. Nr. 852.
Die Lage im Gericht Rockenstuhl geht aus dem Rückvermerk hervor.
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der gegeben ist am Freytag nach sant Bonifatien tagk nach Cristi geburte viertzehenhundert und im sibenundachttzigisten iarenn
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gottschalk von Buchenau bekundet, dass ihm Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, das Gut Wölf (Wolpff), das unterhalb von Fürsteneck [im Gericht Rockenstuhl] liegt und einst Abt und Kloster Fulda von den verstorbenen Wetzel und Heinrich von Buchenau laut einer Verschreibung für 34 Gulden verpfändet war, für 34 Gulden Frankfurter Währung zur Wiederlösung überlassen hat und Gottschalk es fortan innehat. Sollte Fulda das Gut wieder in Pfand nehmen wollen, will Gottschalk dementsprechend verpfänden, wobei den von Buchenau das unbefristete Wiederlösungsrecht zusteht. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite, Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Gottschalk von Buchenau
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 436, S. 468-469
- Kontext
-
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1481-1490
- Bestand
-
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
- Laufzeit
-
1487 Juni 8
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
10.06.2025, 09:13 MESZ
Datenpartner
Hessisches Staatsarchiv Marburg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1487 Juni 8