Urkunde

Gottschalk von Buchenau bekundet, dass ihm Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, das Gut Wölf (Wolpff), das unterhalb von Fürsteneck [im Geric...

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Marburg

Namensnennung 4.0 International

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Archivaliensignatur
1232
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (beschädigt)
Bemerkungen
Vgl. Nr. 852.

Die Lage im Gericht Rockenstuhl geht aus dem Rückvermerk hervor.

Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der gegeben ist am Freytag nach sant Bonifatien tagk nach Cristi geburte viertzehenhundert und im sibenundachttzigisten iarenn

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gottschalk von Buchenau bekundet, dass ihm Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, das Gut Wölf (Wolpff), das unterhalb von Fürsteneck [im Gericht Rockenstuhl] liegt und einst Abt und Kloster Fulda von den verstorbenen Wetzel und Heinrich von Buchenau laut einer Verschreibung für 34 Gulden verpfändet war, für 34 Gulden Frankfurter Währung zur Wiederlösung überlassen hat und Gottschalk es fortan innehat. Sollte Fulda das Gut wieder in Pfand nehmen wollen, will Gottschalk dementsprechend verpfänden, wobei den von Buchenau das unbefristete Wiederlösungsrecht zusteht. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite, Siegel: Avers)

Vermerke (Urkunde): Siegler: Gottschalk von Buchenau

Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 436, S. 468-469

Kontext
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1481-1490
Bestand
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]

Laufzeit
1487 Juni 8

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Letzte Aktualisierung
10.06.2025, 09:13 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1487 Juni 8

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