Text
Fried-Ehren-Thron, Oder Die Ehrenpfort, Welche Dem Durchlauchtigsten Großmächtigsten Hochgebornen Fürsten und Herrn Herrn Fridrichen dem Ersten ... Könige in Böheim ... Als seine ... Mayest: in Breßlaw ... den 23. Febr. Ihren Einzug halten solten ... Von einem Edlen ... Raht der Bürgerschafft und Volckreichen Gemeinde daselbst ... auff freyem Marckt auffgerichtet und erbawet
- Location
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Bamberg, Staatsbibliothek -- JH.Carm.sol.q.2
- VD17
-
VD17 14:006898W
- Extent
-
[20] Bl.
- Edition
-
Erstlich Carmine Elegiaco, jetzo außführlicher mit Teutschen Reimen beschrieben ...
- Language
-
Deutsch
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
Bresslaw
- (who)
-
Bawman
- (when)
-
1620
- Creator
- Contributor
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11708592-6
- Last update
-
29.01.2025, 8:42 AM CET
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Text
Associated
Time of origin
- 1620
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Warhafftige Newe Zeitung, von dem Grossmechtigen König zu Franckreich wie seine Königliche Maiestat, zu Pariß, im Thurnier, von einem Edelman vnd Capitan beschedigt worden, den Eylfften tag des Hewmonats, dieses Neun vnd Fünfftzigsten Jars, durch ein zuschlahendt tödtlich Fieber, in Gott seliglich verschieden [et]c.
Außschreiben Des Durchlauchtigen Hochgebornen Fürsten vnd Herrn, Herrn Johanß Wilhelmen, Hertzogen zu Sachssen, Landgraffen in Düringen, vnd Marggraffen zu Meyssen. An seiner F.G. Getrewe Landschafft, von Prelaten, Graffen, Herrn, Ritterschafft vnd Stedte. Seiner F.G. jetzigen Zugs in Franckreich, Vn[d] warumb die Königliche Wirde daselbst, Seine F.G. auff sonderbare benenentliche Ausziehunge, vnd vorbehaltunge derselben Dienstbestallunge, Auch Ehren vnd Glimpffs wegen, nicht verlassen können
Außschreiben Des Durchlauchtigen Hochgebornen Fürsten vnd Herrn Herrn Johanß Wilhelmen Hertzog zu Sachssen ... An seiner F. G. Getrewe Landschafft ... Seiner F. G. jetzigen Zugs in Franckreich Vn[d] warumb die Königliche Wirde daselbst Seine F. G ... Auch Ehren vnd Glimpffs wegen nicht verlassen könen