Monografie | Verordnung
E. E. Hochw. Raths der Stadt Leipzig revidirte und verbesserte Fleischer-Ordnung/ Anno 1695. : [So geschehen in Leipzig/ den 26. Iunii Anno 1695.]
- Standort
-
Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt -- Pon Yc 5267, QK
- VD 17
-
14:015248E
- Umfang
-
[6] Bl ; 4°
- Sprache
-
Deutsch
- Beteiligte Personen und Organisationen
- Erschienen
-
Leipzig : Zeidler , 1695
- Förderung
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- DOI
-
doi:10.25673/opendata2-27257
- URN
-
urn:nbn:de:gbv:3:1-67895
- Letzte Aktualisierung
-
02.06.2025, 11:23 MESZ
Datenpartner
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Verordnung ; Monografie
Beteiligte
- Zeidler, Andreas
- Leipzig
Entstanden
- Leipzig : Zeidler , 1695
Ähnliche Objekte (12)

Merckwürdige und Wahrhafftige Begebenheit, Wie selbige mit J. G. E. bey Beschwerung des Teuffels, aus des so genannten D. Faustens Höllen-Zwang sich zugetragen : Alles in richtiger Ordnung und wie es von Tag zu Tag vom 2. Octobr. biß den 21. Decembr. A. 1707. ergangen, Denen Jnsonderheit zu Dienst, so wider die Wahrheit und eigentlichen Verlauff dieser remarquablen Sache, durch geschriebene und gedruckte Erzehlungen bißhero ungleich berichtet worden, vor Augen geleget bey Anfang neuer Zeit

Neu-entdeckte Lacqvir-Kunst, oder Gründliche Anweisung, Wie man nicht nur unterschiedliche bißher geheim gehaltene kostbare Lacquen, Insonderheit den so genannten Eisen- und raren weissen Lacq ohne grosse Mühe und Unkosten verfertigen, sondern auch den biß itzo unbekanten Gummi Copal leichtlich und bald aufflösen könne : nebst einem Anhange unterschiedlicher curieuser und nützlicher Kunst-Stücke

Wahrhafftige Beschreibung des Gesund-Brunnens, so unweit Dölitzsch, Nahe bey einem Dorffe, Drößig genannt, entsprungen : Worinnen gezeiget wird die Gegend, und Beschaffenheit des Brunnens, wenn er entsprungen, und wie derselbe zu gebrauchen, Nebst beygefügter Specification vieler Personen, welche darvon gesund worden, und öffentliche Dancksagung in der Kirchen haben thun lassen
![E. E. Hochw. Raths alhier Verordnung/ Wessen Die Bürgere und Unterthanen in- und ausserhalb der Stadt in Aufflauffen/ und andern eilenden Nothfällen ... sich allenthalben erzeigen und verhalten sollen : Wie solche Anno 1660. revidiret und erneuret/ anjetzo aber zu männigliches Nachricht von neuen zu publiciren der Nothdurfft erachtet worden ; [Publicatum, den 20. Septembris Anno 1697]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/340f6bb6-8401-4019-9501-a5059513eec5/full/!306,450/0/default.jpg)
E. E. Hochw. Raths alhier Verordnung/ Wessen Die Bürgere und Unterthanen in- und ausserhalb der Stadt in Aufflauffen/ und andern eilenden Nothfällen ... sich allenthalben erzeigen und verhalten sollen : Wie solche Anno 1660. revidiret und erneuret/ anjetzo aber zu männigliches Nachricht von neuen zu publiciren der Nothdurfft erachtet worden ; [Publicatum, den 20. Septembris Anno 1697]
