Text
Handbuch zur Zoll- und Staats-Monopols-Ordnung : Von Franz Philipp Krapf, 2
- Standort
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 43.4009-2
- Erschienen in
-
Handbuch zur Zoll- und Staats-Monopols-Ordnung ; 2
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
-
Innsbruck
- (wer)
-
Wagner
- (wann)
-
1844
- Urheber
-
Krapf, Franz Philipp (Verfasser)
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10703610-4
- Letzte Aktualisierung
-
27.11.2025, 08:30 MEZ
Datenpartner
Bayerische Staatsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Text
Beteiligte
- Krapf, Franz Philipp (Verfasser)
- Wagner
Entstanden
- 1844
Ähnliche Objekte (12)
Rechtliches Bedencken Uber diese Fragen: Erstlich: Wann einer hoch Gelt angelegt, namlichen 100. Reichsthal. per 500. Gulden, der Zinßherr ihme versprochen, solches Jährlichen mit 25. Guld. alß sie jederzeit in Zöllen und Gefällen werden gibig seyn, zu verzinsen, auch das Capital gleichförmig, mit solchen Gulden abzustatten: Ob er solches zu halten schuldig. Zum Andern: Wann einer jetziger zeit ein Gültbrieff verkaufft per 400. Guld. welcher 1000. Gulden besagt: Ob der Verkäuffer in das künfftig Laesionem praetendiren könne. zum Dritten: Ob der Creditor oder Zinßherr, den Instand solches Verkauffs habe
Rechtliches Bedencken Uber diese Fragen: Erstlich: Wann einer hoch Gelt angelegt, namlichen 100. Reichsthal. per 500. Gulden, der Zinßherr ihme versprochen, solches Jährlichen mit 25. Guld. alß sie jederzeit in Zöllen und Gefällen werden gibig seyn, zu verzinsen, auch das Capital gleichförmig, mit solchen Gulden abzustatten: Ob er solches zu halten schuldig. Zum Andern: Wann einer jetziger zeit ein Gültbrieff verkaufft per 400. Guld. welcher 1000. Gulden besagt: Ob der Verkäuffer in das künfftig Laesionem praetendiren könne. zum Dritten: Ob der Creditor oder Zinßherr, den Instand solches Verkauffs habe