Gliederung

Parallelverfahren ohne formellen Senatsbeschluss

An dieser Stelle werden Parallelverfahren aufgeführt, die sich durch Umfang und Inhalt von den üblichen Parallelverfahren unterscheiden. Trotz fehlendem, eigenständigen Senatsbeschluss können die einliegenden Stellungnahmen und Gutachten einen Beitrag zum Verständnis des Sachverhalts und der Entscheidung im Hauptverfahren leisten. Sie wurden daher im Unterschied zu den üblichen Parallelverfahren als archivwürdig bewertet.

Kontext
Bundesverfassungsgericht >> B 237 Bundesverfassungsgericht >> Klassifikation neu >> Konkrete Normenkontrolle - Registerzeichen BvL >> Parallelverfahren
Bestand
BArch B 237 Bundesverfassungsgericht

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Letzte Aktualisierung
30.01.2024, 14:39 MEZ

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