Gliederung
Parallelverfahren ohne formellen Senatsbeschluss
An dieser Stelle werden Parallelverfahren aufgeführt, die sich durch Umfang und Inhalt von den üblichen Parallelverfahren unterscheiden. Trotz fehlendem, eigenständigen Senatsbeschluss können die einliegenden Stellungnahmen und Gutachten einen Beitrag zum Verständnis des Sachverhalts und der Entscheidung im Hauptverfahren leisten. Sie wurden daher im Unterschied zu den üblichen Parallelverfahren als archivwürdig bewertet.
- Kontext
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Bundesverfassungsgericht >> B 237 Bundesverfassungsgericht >> Klassifikation neu >> Konkrete Normenkontrolle - Registerzeichen BvL >> Parallelverfahren
- Bestand
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BArch B 237 Bundesverfassungsgericht
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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30.01.2024, 14:39 MEZ
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