Von Kirchengütern : Wes deren besitz vnd eigenthum seie. Wer die raube oder recht anlege wol oder vbel brauche. Wie sie wider zurecht Christlicher vnd allen Stenden nützlichster besitzung anlage vnd gebrauche vfs aller füglichest könden bracht werde[n]...

Digitalisierung: Bayerische Staatsbibliothek

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Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 J.can.p. 923 c
VD16
VD16 B 8943
Umfang
[139] Bl.
Sprache
Deutsch

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
Freiberg
(wer)
Gutman
(wann)
1540
Urheber

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10162652-1
Letzte Aktualisierung
16.04.2025, 08:39 MESZ

Datenpartner

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Beteiligte

Entstanden

  • 1540

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