Gliederung
Dienstwohnungsvorschriften (VV 28)
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- Kontext
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Bundesministerium der Finanzen >> B 126 Bundesministerium der Finanzen.- Abt. VI Liegenschaftsangelegenheiten einschließlich Grundstücksbeschaffung in den neuen Bundesländern und Berlin; Geschäftsbesorgungsvertrag mit der TLG; Abgeltung von Truppen- und Belegungsschäden >> Liegenschaften (VV 2)
- Bestand
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BArch B 126 Bundesministerium der Finanzen
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- Letzte Aktualisierung
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30.01.2024, 14:21 MEZ
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