Gültverschreibung
Regest: Zymbrecht Bayer, Bürger zu Reutlingen, bekennt, daß er an Matheus Betz und Caspar Schilling, beide des Rats und Spendenpfleger zu Reutlingen, verkauft hat 1 Gulden gemeiner Landswährung, jährlich auf Johannis Baptiste fällig aus seinen 2 Mannsmahd und 1 Viertel Baumgartens, zwischen den Gräben an Hans Reyßers Baumgarten gelegen. Zinsen zuvor jährlich 5 Gulden, sind weiter niemand haft. Der Kauf ist geschehen um 20 Gulden Hauptguts. Er, seine Erben und alle Inhaber des Unterpfands sollen und wollen auf den angegebenen Termin diesen Gulden Zins zahlen bei Peen (= Strafe) Angreifens und Vergantung des Baumgartens, wie allhie zu Reutlingen Sitte, Recht und Gewohnheit ist. Doch haben sie Fug (= das Recht), diese Gült jederzeit mit 20 Gulden Hauptgut wieder abzulösen.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Jetzunder Marx Ruff Färber
Anjetzo Zunftmeister Ludwig Hirtter und Aplona und Marei die Weisine (= Weiß)
- Archivaliensignatur
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Stadtarchiv Reutlingen, A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 2021
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pg.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegel (Erhaltung): Siegel fehlt, ist weggeschnitten
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: M. Benedict Gretzinger, Stadtschreiber zu Reutlingen und offner Notarius
Genetisches Stadium: Or.
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 5 Armenpflege: Zinsbriefe, Kaufbriefe u.ä.
- Bestand
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A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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22.02.2023, 09:17 MEZ
Entstanden
- 1566 Juni 24, Johannis Baptiste