Gültverschreibung

Regest: Zymbrecht Bayer, Bürger zu Reutlingen, bekennt, daß er an Matheus Betz und Caspar Schilling, beide des Rats und Spendenpfleger zu Reutlingen, verkauft hat 1 Gulden gemeiner Landswährung, jährlich auf Johannis Baptiste fällig aus seinen 2 Mannsmahd und 1 Viertel Baumgartens, zwischen den Gräben an Hans Reyßers Baumgarten gelegen. Zinsen zuvor jährlich 5 Gulden, sind weiter niemand haft. Der Kauf ist geschehen um 20 Gulden Hauptguts. Er, seine Erben und alle Inhaber des Unterpfands sollen und wollen auf den angegebenen Termin diesen Gulden Zins zahlen bei Peen (= Strafe) Angreifens und Vergantung des Baumgartens, wie allhie zu Reutlingen Sitte, Recht und Gewohnheit ist. Doch haben sie Fug (= das Recht), diese Gült jederzeit mit 20 Gulden Hauptgut wieder abzulösen.

Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Jetzunder Marx Ruff Färber
Anjetzo Zunftmeister Ludwig Hirtter und Aplona und Marei die Weisine (= Weiß)

Archivaliensignatur
Stadtarchiv Reutlingen, A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Nr. 2021
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pg.
Sonstige Erschließungsangaben
Siegel (Erhaltung): Siegel fehlt, ist weggeschnitten

Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: M. Benedict Gretzinger, Stadtschreiber zu Reutlingen und offner Notarius

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6) >> Bd. 5 Armenpflege: Zinsbriefe, Kaufbriefe u.ä.
Bestand
A 2 a (Kaufbriefe u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 1-6)

Laufzeit
1566 Juni 24, Johannis Baptiste

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Letzte Aktualisierung
22.02.2023, 09:17 MEZ

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Entstanden


  • 1566 Juni 24, Johannis Baptiste

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