Georg Hegen von Weidenstetten [Alb-Donau-Kreis] bekennt, dass ihm der Kaplan am Elisabethaltar im Ulmer Münster Bernhard Zuckmantel seinen Pfründehof in Weidenstetten, den zuvor sein verstorbener Vater Stefan Hegen bewirtschaftet hat, mit Bewilligung des Patronatsherren und des Generalvikars des Bischofs von Konstanz zu Erbrecht verliehen hat. Er verpflichtet sich, den Hof in gutem Kulturzustand zu halten und dem Kaplan davon jährlich 13 Imi Roggen und 4 Imi Hafer Ulmer Maß, 1 Pfund Heller Heugeld, 100 Eier und 4 Herbsthühner nach Ulm zu liefern. Er und seine Erben können ihr Erbrecht an dem Hof verpfänden oder verkaufen, wobei aber den Kaplänen des Altars ein Vorkaufsrecht zusteht. Bei einem Besitzerwechsel erhält der Kaplan von dem abziehenden Inhaber des Hofes 5 Gulden als Weglöse und von dem neuen Besitzer 6 Gulden als Handlohn. Bei unsachgemäßer Bewirtschaftung oder Säumnissen in der Lieferung der Abgaben fällt der Hof an den Kaplan zurück.
- Archivaliensignatur
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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm, A Urk., 3192
- Alt-/Vorsignatur
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1817 / 4
- Sonstige Erschließungsangaben
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Sprache: Deutsch
Aussteller: Georg Hegen von Weidenstetten
Siegler: Die Ulmer Bürger Heinrich Krafft und Leonhard Weber genannt Jung auf Bitte des Beliehenen
Kanzleivermerke: Lit. Z (17. Jh.)
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Perg.
Siegelbefund: Ursprünglich zwei an Pergamentstreifen anhängende Siegel; beide verloren
Rückvermerke: Haist yntz Hanns Hegen (16. Jh.); diesecz Jorg Hegins erblehen hat jetzt Hanns Hegen zu Weidenstetten inn vnnd bestannden vermög seines bestandbrieffs (16./17. Jh.)
Datum: Der geben ist vff freytag vor dem sonntag Judica in der Vasten, 1517.
- Kontext
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A Urkunden
- Bestand
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A Urk. A Urkunden
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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31.01.2023, 11:26 MEZ
Entstanden
- 1517 März 27.