Akte
Appellationis Auseinandersetzung um Besitz einer Kette und Zuständigkeit des Gerichts
Kläger: (2) Anna Elisabeth Cothmann, Ehefrau des Dr. Caspar Thurmann, zu Lübeck (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Catharina Margaretha von Hillen, Ehefrau des Doktoranden jur. Bernhard Petri und Tochter 1. Ehe der Kl.in (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Caspar Thurmann (A), Dr. Henning Christoph Gerdes (P) Bekl.: Dr. Caspar Friedrich Koch (A & P)
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl.in um Verlängerung der Frist zum Einreichen ihrer Appellation vom 09.05. und erfolgter Genehmigung des Tribunals vom 21.05. trägt die Kl.in am 21.05. ihre Beschwerden gegen ein Konsistorialurteil vor. Sie bestreitet zunächst, daß sie als Bürgerin Lübecks in einer weltlichen Sache vor dem Wismarer Konsistorium verurteilt werden kann und bittet, den Fall an die Schweriner Justizkanzlei zu verweisen. Außerdem wehrt sie sich gegen das Urteil der Vorinstanz, der Bekl. wegen Beleidigung 500 Rtlr Strafe zu bezahlen und ihr statt der Kette 70 Rtlr sowie 40 Rtlr zu bezahlen und bittet um Aufhebung des Urteils. Am 03.07. fordert das Tribunal die Prozeßakten des Konsistoriums an. Am 30.08. und 22.10. protestiert Petri gegen die Annahme der Appellation, da die strittige Summe mit 70 Rtlr unter den in der Tribunalsordnung geforderten 200 Rtlr liegt. Am 08.11. legt die Kl.in die Akten der Vorinstanz vor, diese werden am 27.11. geprüft. Am 04.12. legt die Kl.in ein Rechtsgutachten der Universiät Leipzig in der Sache vor, das zu den Akten genommen wird. Am 18.12.1672 legt die Bekl. eine Kaution vor und bittet um ein Mandat an den Rat, ihm die 70 Rtlr für die Kette aus den Einkünften der Kl.in anzuweisen, am 03.02.1673 verwirft das Tribunal die Kaution als unzureichend. Am 19.10.1674 mindert das Tribunal die Geldstrafe wegen Beleidigung auf 200 Rtlr und bestätigt ansonsten das Urteil des Konsistoriums. Am 29.11.1674 ergreift die Kl.in gegen das Urteil Revision, wird aber am 04.12.1674 mit ihrem Gesuch abgewiesen, weil dieses "der ordnung zu wider" sei.
Instanzenzug: 1. Konsistorium zu Wismar 1672 2. Tribunal 1672-1674 3. Tribunal 1674
Prozessbeilagen: (7) vom Lübecker Notar Johann Julius Schaube aufgenommene Appellation vom 21. und 24.02.1672; Urteile des Wismarer Konsistoriums vom 15. und 23.02.1672; Auszug aus der Dissertation des Daniel Lüders, "De Foro Seculari et ecclesiastici, Jena 1651; Brief der Catharina Margaretha von Hillen an ihre Schwester Elisabeth von Hillen vom 09.01.1668; Rechtsgutachten des Lübecker Syndikus Heinrich Michaelis und der Juristenfakultät Greifswald (Druck); Gutachten der Juristenfakultät Helmstedt vom 22.03.1672 und Leipzig (o.D.); Kaution der Bekl. vom 16.12.1672
- Archivaliensignatur
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(1) 3446
- Alt-/Vorsignatur
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Wismar T 19 (W T 1 n. 19)
- Kontext
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 20. 1. Kläger T
- Bestand
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Laufzeit
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(1651-1672) 09.05.1672-04.02.1673; 19.10.1674-05.12.1674
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
29.10.2025, 11:26 MEZ
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Objekttyp
- Akten
Entstanden
- (1651-1672) 09.05.1672-04.02.1673; 19.10.1674-05.12.1674