Abschnitt

Ordnung wie es vor den Untergerichten in Stedten/ und in den Ampten unsers Fürstenthumbs solle gehalten werden.

Ordnung wie es vor den Untergerichten in Stedten/ und in den Ampten unsers Fürstenthumbs solle gehalten werden.

Digitalisierung: Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Germany

Public Domain Mark 1.0

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Heinrich < Wolfenbüttel, Herzog> ; Wilhelm < Braunschweig-Lüneburg, Herzog>. - Vnser von Gottes || Gnaden Heinrichen vnd Wilhelmen || der Jüngern/ Gebrüder/ Hertzogen || zu Braunschweig vnd Lü=||nenburg || Hoffgerichts Ordnung/|| Wie es vor demselbigen/ auch sunst vor den Vntergerichten || in vnserem Fürstenthumb Lünenburg/ mit Process vnd || sunst/ solle gehalten werden.||

Erschienen
1564

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
15.12.2023, 09:01 MEZ

Objekttyp


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Entstanden


  • 1564

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