Akten
4/14 [Nr. 7]: Seb. Widmann gegen Steph. Waig: Injuria.
Enthält: Klage des Sebastian Widmayer von Kuppingen (MUT 101/27: Widmaier imm. 1533, Bl. 4: Widmann) gegen mag. Stefan Waig von Weil der Stadt (MUT 94,12: Weig, imm. 1530) wegen Schmähung, 1536 Jan. 22 bis Aug. 24.; Bl. 3-3v: Klagschrift Widmayers, eingelegt 22.1.1536: vor etwa 14 Tagen entriss ihm Waig in der Burgsteige die Straussfeder vom Hut; am Sonntag, den 9.1. abends zwischen 8 und 9, überfiel er ihn selbander aus der mondernen Burse heraus mit blossem Degen und hiess ihn, der in seine Herberge entrann, einen Diebhals; er verlange 200 fl. Schadenersatz; Bl. 5-6: Antwort Waigs, vorgelegt 5.2.1536: er habe einige Straussfedern, die ihm Junker Wolff Dietrich von Schamberck schenkte, heimlich verloren, dazu später ein vergoldetes Zeichen mit einem Edelstein, goldene Schnüre und einen neuen schwarzgesäumten Rock; den Verlust der Federn habe er oft vor Widmayer beklagt, sei dann auf dem Weg zu seinem Schwager D. Conrad Ebinger (d. J., s. Haller 2,50) in der Burgsteig Widmayer begegnet, habe seine Federn auf dessen Hut gesehen und verlangt, der habe sie für erkauft erklärt, aber den Verkäufer nicht nennen wollen; darauf habe er sich nach Dig. 47,2 rem furtivem vendiciert; Bl.7-10: Replik Widmayers, eingelegt am 12.2.1536: Waig habe keine Katzenaugen und konnte bei Nacht die Straussfedern gar nicht als die seinen erkennen; durch seine Gewalttat hätte er die Federn selbst dann verwirkt, wenn sie sein wären; er habe sie tags über Feld und nachts öfters getragen; hätte Weig mit ihm geredet, ich wars ja mit vor gehalten haben, er wolle ihn einen jungen Studenten, einer discipulum, seiner Ehre berauben; Bl.11-13: Duplik Waigs, eingelegt 11.3.1536: Widmayer schreibe, er hätte ihn (Waig) die Federn nicht vorenthalten, gebe also zu, dass sie sein seien; dass er (Waig) sie verwirkt haben solle, habe Widmayer vor Euer Ehrwürden ... als seinen proceptoribus noch mit gehört, muss also achten, der cleger hat es erst von Kuffingen her gebracht; er (Waig) habe gekund ein Jahr oder drei zu Tübingen iura compliert; der Student Franz Agomschmeltz liess, als er in Waigs Abwesenheit wegzog, ein von Waig geliehenes Buch mit entsprechender Aufschrift in seiner Stube zurück; das nahm Widmayer an sich und lieferte es erst aus als Agomschmeltz wieder herkam und es verlangte. Waig verlor ein grün gefärbtes gygle (Geiglein) aus seiner Stube und fand es später bei den Prepstle in der? Pürs in des Spiecernem Heim der sagte, Widmayer habe es ihm geliehen; es seien öfters Sachen aus seiner verschlossenen Stube verschwunden; Bl.15: Schiedspruch vom 1.7.1536: Jede Partei trägt ihre Kosten und geht wegen Übertretung der Universitätsstatuten 2 Tage und 2 Nächte in den Karzer oder zahlt 2 fl; 16v u. 16: Konzept der Urteilsspruchs, 24.8.1636; Bl.17-17v: Artikel Widmayers; Bl. 19: Rechnung des Universitätsnotars für die Abschriften.
- title of record
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Acta Consistorii academici, Bd. III (Nr. 7-16)
- Former reference number
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33/7
- Extent
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Bl. 1-19
- Context
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Akademischer Senat (I) und Akademisches Konsistorium >> Akademisches Konsistorium (1490-1607) >> Acta Consistorii academici, Bd. III (Nr. 7-16)
- Holding
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UAT 4/ Akademischer Senat (I) und Akademisches Konsistorium
- Indexentry person
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Agomschmeltz, Franz (genannt 1536)
Blicklin, Konrad d.J. (geb. um 1500)
Dietrich, Wolff (genannt 1536)
Widmann, Sebastian (geb. um 1517)
Weig, Stephan (geb. um 1514)
- Date of creation
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1536
- Other object pages
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- Last update
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02.07.2025, 11:48 AM CEST
Data provider
Eberhard Karls Universität Tübingen, UB - Universitätsarchiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Sachakte
Time of origin
- 1536