Urkunde

Der Offizial des Hofgerichts zu Münster an die Gei

Regest: Der Offizial des Hofgerichts zu Münster an die Geistlichen in Telgte: Johannes Reer habe auf dem Klagewege vorgetragen, das Haus (aedes) des verstorbenen Johannes zur Varath sei wegen zu starker Verschuldung im Konkursverfahren dem Dietrich Akolck unter der Bedingung zugesprochen worden, dass er zunächst die Gläubiger der Rangfolge nach abfinde. Indessen hätten sich Gottfried Schwarte und seine Ehefrau trotz eines ergangenen mandatum silentii unter dem Vorwand, daß ihnen noch fünf Schillinge rückständig seien, aus dem Haus „olam“ (= Öl?) beiseite schaffen lassen. Deshalb ersucht der Offizial den Richter und Rat der Stadt Telgte, daß sie Gottfried Schwarte und seine Ehefrau unter Androhung einer Strafe von 200 Gulden auffordern, innerhalb von drei Tagen das fortgetragene „olam“ zurückzuerstatten, und darüber einen Bericht zu erstatten.

Archivaliensignatur
Telgte U Stadt Telgte Urkunden, 119
Formalbeschreibung
Ausf.-Papier; lateinisch; Unterschrift des Notars Gottfried Schmale. — Insinuationsvermerk des Notars Johannes Schenking vom 18. Juni 1610.

Kontext
Stadt Telgte Urkunden
Bestand
Telgte U Stadt Telgte Urkunden Stadt Telgte Urkunden

Indexbegriff Ort
Münster

Laufzeit
1610 Juni 17

Weitere Objektseiten
Geliefert über
Zugangsbeschränkungen
Rechtsstatus: Schenkung;Depositum;Amtliche Abgabe
Letzte Aktualisierung
05.11.2025, 15:13 MEZ

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Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1610 Juni 17

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