Sachakte
o. Titel
Enthaeltvermerke: enth.: 1/2) Rescriptum Camerae, daß jeder Ort im Oberamt Dringenberg die dem gnädigsten Fürsten und Herrn daselbst fallenden Zehnten und Korn-Pächte auf Neuhaus überführe, damit bei besorgenden Kriegs-Märschen den fürstlichen Kornböden (Kornbodens) kein Schaden entstehen möge, 23. Okt. 1637; 1) Rescriptum an den Rent-Meister Wilhelm Heising, daß weil zu Borgentreich zur Aufschüttung der fürstlichen Korn-Früchte kein Platz vorhanden [sei], er das Warburgischen Rent-Korn zum Dringenberg empfangen lassen soll, weswegen das Heeb-Register vom Vogt zur Driburg (Drieburg) einzufordern, 8. Febr. 1656; 2) Cameral-Verordnung, daß in den Rechnungen keine Restanten eingeführt, auch die Stabilia nicht generaliter sondern specifice eingetragen, die Latera in den Rechnungen den alten Heeb-Registern conform bleiben, auch alljährlich die Land-Schnaden bezogen und wegen derselben, auch sonsten der Jurisdiction, Jagten und dergleichen allemal bei der Rechnung referiert werden soll, 21. April 1659; 3) Rescriptum Camerae, daß weil sonsten die Beamten zur Ablage der Rechnung in uno eodemque Termino zusammenkommen und dann erfolget, daß etliche schier 8 Tage zu Neuhaus liegend aufwarten müssen, bis zur Ablegung und Expedierung ihrer Rechnungen gelangen können, einem jeden zu seiner Einkunft ein Terminus praefigiert werden soll, 5. März 1663; 4) Fürst Ferdinandt übersendet den Beamten eine gedruckte Register-Ordnung, um solche nach völliger Einrichtung in Druck zu geben, mit dem Auftrag, die inpracticable Articulen zu notieren und mit der Verbesserung einzusenden, 22. Dez. 1665; 5) Des Rent-Meisters Wilhelm Heising unvorgerichtliches Bedenken und Bericht über ein und andere Articulum der entworfenen Fürstlichen Paderbornischen Register-Ordnung; 6) Des Fürsten Ferdinandi Annotata über die künftige Amts-Rechnungen, 20. Mai 1667; 7) Rescriptum Celsissimi Principis Ferdinandi wegen anticipierenden österlichen Rechnungen auf den 14. März, 5. Febr. 1672; 8) Rescriptum ejusdem Principis cum Mandato die Fürstlichen Korn-Intraden alsofort ausdreschen und nach nach Dringenberg fahren zu lassen, auch den Untertanen zu bedeuten, daß sie ihre Korn-Früchte in Sicherheit bringen wegen annahender Kaiserlichen und Kurbrandenburgischen Völker, 21. Sept. 1672; 9) Abermaliger Befehl wegen sonderlicher Beischaffung der fürstlichen Geld-Intraden, 14. Dez. 1672; 10) Rescriptum ejusdem Principis, daß wenn pro Moderno Statu die Geld-Revenuen in harter Reichsmünze nicht beigeschafft werden können, 12, 6, 4 und 2 Groschenstück anzunehmen und zu berechnen, 20. Dez. 1672; 11) Rescriptum ejusdem Principis wegen zeitiger Beitreibung der Geld-Intraden, 21. Okt. 1673; 12) Iteratum Rescriptum wegen der Geld-Beitreibung und daß die Untertanen zu warnen [seien], daß sie ihre Früchte ausdreschen und nebst ihrem Gerät (geräde) in die Städte und auf die adligen Häuser in Sicherheit wegen der herannahenden Kriegsvölker bringen mögen, 14. Okt. 1673; 13) Fürst Ferdinand rescribiert abermals und recomendiert das Vorige, weil die Kaiserlichen wirklich im Anmarsch wären, 15. Dez. 1673; 14) Rescriptum, daß was an beigetriebenem Geld-Intraden vorrätig [sei], 13. Febr. 1674; 15) Rescriptum wegen der Münze, so zu fürstlichen Intraden erforderlich, 26. Okt. 1676; 16) Rescriptum Camerae, daß die Stabil-Gefälle in harter Reichs-Münze, Brüchten und anderer untertänigen Geld-Renten aber mit 3 und 6 Gulden/Groschen (g.) bezahlt werden können, 3. Nov. 1676; 17) Rescriptum Celsissimi Principis Hermanni Werneri, daß ohne Special gnädigsten Befehl ihrer Hochfürstlichen Gnaden eigener Handschrift kein Geld ausgefolget werden soll, 18. Nov. 1684; 18) Rescriptum Camerae wegen zu verborgenden Roggen und Hafer anzahlbare Eingesessene, 6. Mai 1702; 19) Copia Mandati Camerae wegen des schlechten Korns, daß solches in marckgebiger Frucht geliefert werde, ansonsten die Receptores zu gewärtigen haben sollen, daß sie dem auf das Korn künftig determinierenden Preis an Gelde aus ihren eigenen Mitteln bezahlen sollen, 22. April 1709; 20) Rescriptum Celsissimi Principis Francisci Arnoldi wegen zu verborgenden Gerste und Raufutters, 22. Mai 1713; 21) Rent-Meisters Widenbrück Concept [eines] Berichts wegen eines zu Nieheim behufs Hinschüttung Hochfürstlichen Korns neu aufzubauenden Speichers, 16. Juni 1719; 22) Rescriptum Camerae, die wegen des Executorii einzurichtenden Rechnungen betreffend, 26. Febr. 1720; 23) Rescriptum Camerae wegen einzuschickender Conductions-Nottuln und Verzeichnis aller zu jeder Conduction gehörigen Pertinentien, 10. März 1721; 24) Rescriptum Camerae von den Mühlen-Conductoris die Contractus in Originalibus und Copiis authenticis abzufordern, 28. Aug. 1721; 25) Rescriptum Camerae, vermög welchem kundgetan wird, daß vom Hochfürstlichen Geheimen Rat die Hof-Kammer separiert sei und dann die zur Hof-Kammer gehörigen Sachen an die verordneten Praesidenten und Räte eingeliefert werden sollen, 12. März 1723; 26) Rescriptum Camerae wegen zu verkaufenden Korn-Früchte und deshalb einzuschickender Specificationen, 7. Jan. 1724; 27) Rescriptum Camerae, daß bei Abnahme der Rechnung den Rent-Meistern und Receptoren solche nicht unterschrieben, weder ihnen die Abreise verstattet werden soll, bis sie vorhin de Solutione totius Residui dociert haben werden, 28. Juli 1724; 28) Rescriptum Camerae wegen in Fürstlichen Rentgefällen nicht anzunehmenden französichen Pistolen (Pistollen) und kleiner Scheide-Münze, 16. Nov. 1725; 29) Rescriptum Serenissimi wegen dem Kammer-Rat Mennen zulegenden Gehalts und desfalls von Seiten der Kammer abgestatteten Berichts, 18. April 1727; 30) Rescriptum Camerae wegen von den Conductoren und Müllern einlegender Caution, 7. Febr. 1729; 31) Rescriptum sive Mandatum arctius Camerae wegen praestierender Caution der im Oberamt vorhandenen Conductoren und Müller, 7. März 1729; 32) Copia vom Rent-Meister Brandt abgestatteten Berichts in puncto Cautionis à Camera exactae, 7. Jan. 1730; 33) Rescriptum Camerae, worin das wider den Land-Rentmeister Berg erkannten Suspensivum wieder aufgehoben [wird], 31. Jan. 1735; 34) Rescriptum Camerae wegen einzuschickender 4000 Reichstaler, 29. Dez. 1741; 35) Rescriptum Camerae, daß nach verflossenem Martini alle stabile Geld- und Korn-Revenüen fällig und also auch nach Vorschrift in Druck (im truck) gegebener Verordnung beizutreiben wären, 12. Nov. 1742; 36) Mandatum Camerale wegen vom Herrn Hof-Rat Rent-Meister Kersting einzulegender Caution , 20. Jan. 1751; 37) Cameral-Verordnung wegen bei Ablage der Rechnung von den Beamten zu zahlender Jurium, 8. Juni 1752; 38) Copia Relationis Cameralis ad Serenissimum betreffend den Dringenbergischen Rent-Meister Hof-Rat Kersting wegen Berechnung der Herbstbede-Gelder in Speciebus, 2. Jan. 1753; 38 1/2) Ein Paket, worin wegen der behufs des Neuhausischen Residenz-Schlosses zu Großeneder (großen Eder) vorrätig gelegenen, von dem Rent-Meister Weber aber ohne Anfrage nach Dringenberg gefahrenen Dielen, demselbigen ein tüchtiger Verweis gegeben wird, 16. Aug. 1756; 39) Rescriptum Camerae wegen gleich nach Jacobi zur Land-Rent-Meisterei einzuliefernder Zehnt-Gelder, 8. Nov. 1758; 40) Mandatum Camerae wegen von Hochfürstlichen Condoctoribus nach Neuhaus abzufürenden 6 Fuder Korns, 20. Dez. 1758; 41) Rescriptum Camerae in puncto specificierender Kosten und Schaden, welchen die Königlich Französischen und Königlich Großbritannieschen Truppen während Kriegs Criminalibus verursacht haben, 1. Sept. 1759; 42) Rescriptum der von einem Hochwürdigen Sede vacante regierenden Dom-Kapitel zur Hochstiftischen Rent-Kammer verordneten Herren Commissarien, welche die von Kammer abgegebene Privilegia, Concessiones und Contracten vernehmlich deren in Emphyteuisin verliehenen Mühlen (Müllen) eingeschickt wissen wollen, 20. Febr. 1761; 43) Relatio and Reverendissimum Regens Capitulum wegen gemachter Verordnung in Betreff der in Salario stehenden Bedienten, 7. März 1761; 44) Rescriptum Reverendissimi Regentis Capituli wegen des benötigten Saat-Korns und Sicherheit des Ackerbaus, 14. April 1761; 45) Rescriptum Reverendissimi Capituli, worin der Rent-Meister Weber angewiesen wird, die einzuschickende Rechnung nach der vorigen Anweisung und Gewohnheit samt üblich gewesenen Monatschlüssen einzuschicken, 17. Juni 1761; 46) Mandatum Camerae, das von Beverungen (Bewerungen) nach Dringenberg durch die Conductores abzufahrende Cameral-Korn betreffend, 8. Jan. 1762; 47) Mandatum Camerae, den Ertrag eines jeden Status von einem jeden Subalternen Salvo Regressu, desgleichen die Rückstände von Klöstern und Gemeinheiten intra Octiduum executive beizutreiben, 19. Juni 1762; 48) Rescriptum Camerae wegen des Korn-Rückstands des Rentschreibers (Rentschreiberen Korn Rückstand), wobei zugleich derselbe, daß er ohne Erlaubnis des Hochwürdigen Dom-Kapitels und ohne Vorwissen der Hof-Kammer zu Hannover (Hanover) sich lange Zeit aufgehalten [habe], in 20 Reichstaler Strafe declariert wird, 29. Jan. 1763; 49) Extractus aus den Hochfürstlichen Paderbornischen Kammersatzungen wegen cessierenden Zehnten-Pfennings von einzunehmenen Brüchten; 50) Rescriptum Camerae wegen von einem Hochwürdigen Dom-Kapitel dem neuerwählten Landes-Herren abgetretener Regierung, 19. April 1763; 51) Rescriptum Celsissimi Principis wegen des zum Hof-Kammer-Rat und General-Receptoren gnädigst ernannten Doctoris Schurman, 16. Mai 1763; 52) Rescriptum Camerae, daß in den Rechnungen die Restanten nicht eingeführt werden sollen, 19. Sept. 1763; 53) Rescriptum Camerae wegen Einlieferung der Gelder zur Land-Rent-Meisterei und der Hof-Kammer zu gebenden schuldigen Titul, 4. Jan. 1765; 54) Rescriptum Camerae wegen der Brüchten, so aus dem Waldeckschen, und wegen der Dienstgelder, so zu Körbecke (Cörbeke), nachständig seien, 10. Okt. 1766; 55) Rescriptum Celsissimi wegen zum Ende des Monats Juli einzuschickender Amts-Rechnung und wegen der Restanten, 7. April 1767; 56) Cameral-Verordnung wegen einzurichtender Monats-Schlüssen, 28. Juni 1767; 57) Rescriptum wegen Bestell- und Ablegung der nach Neuhaus und Paderborn abzustattenden Berichte, 17. Sept. 1768; 58) Cameral-Verordnung wegen einzuschickender Monats-Schlüssen von den Subalternen, 15. Febr. 1777
- Alt-/Vorsignatur
-
Loculus XXVII; Paket A Nr. 1/2-58
- Kontext
-
Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg >> 21. Cameral-Verordnungen
- Bestand
-
B 414 Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg
- Laufzeit
-
1637-1777
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
05.11.2025, 16:01 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- 1637-1777