Tektonik
Regierungspräsidium Freiburg
Überlieferungsgeschichte
Nach der Gründung des Landes Baden-Württemberg wurden aufgrund der Ersten Verordnung der vorläufigen Regierung über die staatlichen Mittelinstanzen vom 22. September 1952 mit Wirkung zum 1. Oktober 1952 vier Regierungspräsidien errichtet, deren Regierungsbezirke zunächst den alten Ländergrenzen der Zeit von 1945 bis 1952 entsprachen, wobei auch der ehemalige Landesbezirk Nordbaden des Landes Württemberg-Baden fortan einen eigenen Regierungsbezirk bildete. Das Regierungspräsidium Südbaden, wie die Bezeichnung zunächst lautete, übernahm einen großen Teil der Aufgaben (und damit auch der Akten) der Mehrzahl der Ministerien und einiger Oberbehörden des Landes (Süd-)Baden (s. Beständeserien C und D): allgemeine innere Verwaltung; Raumordnung, Bauwesen, Wirtschaft und Verkehr; Landwirtschaft, Ernährung und Veterinärwesen; Straßenwesen; Wasserwirtschaft; Soziales, Fürsorge, Wohlfahrts- und Gesundheitswesen; Heimatvertriebene und Kriegsgeschädigte (Beschwerdeausschüsse für den Lastenausgleich und Außenstellen des neu errichteten Landesausgleichsamts); Naturschutz und Umwelt; Wasserstraßen; Kultur und Heimatpflege. Gemäß der Verordnung der vorläufigen Regierung über die Organisation der Kultverwaltung vom 7. Oktober 1952 wurden bei den Regierungspräsidien Oberschulämter errichtet, die 1956 verselbständigt wurden. Aufgrund des Ersten Gesetzes zur Verwaltungsreform (Kreisreformgesetz) vom 26. Juli 1971 wurden die bisherigen, an den ehemaligen Ländern orientierten Bezeichnungen der Regierungsbezirke durch die Namen der Städte, in denen die Regierungspräsidien ihren Sitz haben, ersetzt, und die Gebietseinteilung der Regierungsbezirke (und der Landkreise) mit Wirkung zum 1. Januar 1973 geändert: der Landkreis Rastatt, Teile des aufgelösten Landkreises Bühl und der Stadtkreis Baden-Baden kamen zum Regierungsbezirk Karlsruhe, das Gebiet der Landkreise Überlingen und z.T. Stockach zum Regierungsbezitk Tübingen. Aus dem ehemaligen Land Württemberg-Hohenzollern kamen die Kreise Rottweil und Tuttlingen zum Regierungsbezirk Freiburg. Die Regierungspräsidien unterstehen als allgemeine mittlere Verwaltungsbehörden der Dienstaufsicht des Innenministeriums Baden-Württemberg sowie der Fachaufsicht der übrigen Ministerien innerhalb von deren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen. Sie üben in jeweils unterschiedlichem Umfang die Dienst- bzw. Fachaufsicht über die Landratsämter, die unterstellten unteren Sonderbehörden, die nachgeordneten Anstalten und Institute, Stadtkreise, Großen Kreisstädte und Verwaltungsgemeinschaften aus. Außerdem nehmen sie Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Rechtsaufsicht über Land- und Stadtkreise, Regionalverbände, Große Kreisstädte und Gemeinden wahr.
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> Baden-Württemberg 1952 ff.: Ober- und Mittelbehörden >> Geschäftsbereich Innenministerium
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24.04.2024, 14:36 MESZ
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