Bestand

Reichsarbeitsdienst Abt. 8/151 und 8/160 (Bestand)

Geschichte: Der Reichsarbeitsdienst wurde mit Gesetz vom 26.06.1935 eingerichtet. Er unterstand dem Reichsministerium des Innern. Organisation, Ausbildung, Erziehung und Arbeitseinsatz regelte der Reichsarbeitsführer. Ab 1944 wurde der Reichsarbeitsdienst in eine improvisierte Wehrmachtseinrichtung umgewandelt.

Weitere Angaben siehe 4.2.2 Reichsarbeitsverwaltung

Inhalt: Organisation des Reichsarbeitsdienstes.- Staatspolitischer Unterricht.- Dienstunterricht.

Ausführliche Einleitung: Vorwort

Der Reichsarbeitsdienst wurde mit Gesetz vom 26. Juni 1935 eingerichtet. Er unterstand dem Reichsministerium des Innern. Organisation, Ausbildung, Erziehung und Arbeitseinsatz regelte der Reichsarbeitsführer. Ab 1944 wurder der Reichsarbeitsdienst in eine improvisierte Wehrmachtseinrichtung umgewandelt. Der Reichsleitung des RAD waren die Arbeitsgaue nachgeordnet. Jedem Arbeitsgau waren mehrere Arbeitsgruppen unterstellt, die sich aus den fortlaufend nummerierten Abteilungen zusammensetzten. Die Abkürzung Abt. 8/151 stand also für die achte Abteilung der Arbeitsdienstgruppe 151 im Arbeitsgau XV (Sachsen).
Überliefert sind lediglich je eine Akte der Abteilungen 8/151 (Kotten) und 8/160 (Eppendorf).

Bestandssignatur
Sächsisches Staatsarchiv, 11233
Umfang
0,15 (nur lfm)

Kontext
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 02. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945 >> 02.04 Behörden und Einrichtungen des Deutschen Reiches >> 02.04.03 Arbeit und Soziales

Bestandslaufzeit
1934 - 1938

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Rechteinformation
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
Letzte Aktualisierung
27.11.2023, 08:58 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1934 - 1938

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