- Reference number
-
Landgericht ä.O. Rottenburg 427
- Former reference number
-
Rep. 164/16 Nr. 524
- Language of the material
-
ger
- Further information
-
Medium: A = Analoges Archivalie
- Context
-
Landgericht ä.O. Rottenburg >> 13. Ansässigmachung und Verehelichung, Heimat, Ein- und Auswanderung, Reisen, Vermögenstransfer >> 13.2 Einzelfälle
- Holding
-
Landgericht ä.O. Rottenburg
- Indexentry person
-
Schmied, AnnaMaria
Stollnried
Regensburg
- Date of creation
-
1847 - 1848
- Other object pages
- Provenance
-
Landgericht ä.O. Rottenburg
- Last update
-
12.08.2025, 9:48 AM CEST
Data provider
Staatsarchiv Landshut. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Amtsbücher / Akten
Time of origin
- 1847 - 1848
Other Objects (12)
Ein Wohledler Herr Kammerer und Rath dieser des heil. Römischen Reichs freyen Stadt Regensburg thun anmit ihrer lieben Bürgerschaft ... kund und zu wissen: Nachdem der französische Herr Obergeneral Moreau hiesige Stadt in Besitz genommen, und eine Kreigscontribution von 400000 Livres auf selbe gelegt, nachher aber ... auf 250000 Livres gemindert hat, ... Sämtliche Bürger und Bürgerinnen sollen demnach zur Bezahlung dieser auferlegten Contribution von ihrem liegenden und fahrenden Vermögen ... ungesäumt entrichten, ... : [Decretum in Senatu den 5. Aug. 1800.]
Es haben sich die bestelte Thorschreiber, Wacht officirer, und Thorwartter, unter der StattThoren, gehorsamblichen zuerinnern, welcher gestalt von Einem Edlem Wolweisen Herrn Cammerer und Rath, verwichenen Jahrs den 14. Septemb. und 5. Decembris, durch erdangene Decreta, ... anbefohlen worden, ... auff die alhero reisende Personen und ankommende Handelswaahren und Güeter, wegen der an andern Orthen grassirenden Pest zuhaben, ... : Decretum in Senatu den 19. Julij, Anno 1666.
Obwolen Ein Erb:Cammerer vnnd Rath, durch ein:in deren Kirchen, ab den Cantzeln offentlich verlesenes Decretum ernstlich mandiren vnd gebieten lassen, kein Leuchen außzutragen, bis die auff 12. Vhr angestelte Leuchvermahnung vorher völlig verrichtet worden, ... mit sonderm mißfallen vernehmen, daß solch Gebot wenig beobachtet, ... : Decretum den 24. Octobr: Anno 1634.
Ein WohlEdler und Hochweiser Herr Cammerer und Rath, dieser des Heiligen Römischen Reichs freyen Stadt Regenspurg fügen allen ihren Bürgern und Beysitzern, daß alle diejenige, so Alters, LeibesGebrechlichkeit, Vielheit der Kinder, ... soviel, als ihre unentbehrliche Nothdurfft erfordert, erwerben können, ... denen wohlverordneten Wachtherren schriftliche Nachricht geben sollen, ... : Decretum in Senatu den 28. Febr. 1718.
So deutlich immer hiesiger Stadt verfaste und alljährlich der untergebenen Burgerschafft vorgelesene Wacht-Gedings-Ordnung in dem Titul: Wem und wie die Burger allhie ihre Häuser und Herbergen verlassen mögen oder nicht; und dann auch verschiedene ... Decreta , ... was vermöge ihrer Pflicht sie bey Verstifftung ihrer Grund-Stücke und Einnahm derer Jnn-Leute zu beobachten haben; ... : Decretum in Senatu den 17. Febr. 1736.