Bestand
Reichs- und Bundesschleppbetrieb Münster (Dep.) (Bestand)
Form und Inhalt: Der
staatliche Schleppbetrieb auf den westdeutschen Wasserstraßen
verdankt seine Entstehung dem Wasserstraßengesetz vom 01.04.1905.
Im § 18 dieses Gesetzes war festgelegt worden, dass auf dem Kanal
vom Rhein zur Weser, auf dem Anschlusskanal nach Hannover, auf dem
Lippe-Kanal und auf den Zweigkanälen dieser Schifffahrtsstraßen ein
einheitlicher staatlicher Schleppbetrieb einzurichten und Privaten
auf diesen Schifffahrtsstraßen die mechanische Schlepperei
untersagt sei. In Ausführung dieser Bestimmungen wurde am
30.04.1913 das Gesetz über das Schleppmonopol auf dem
Rhein-Weser-Kanal und dem Lippe-Kanal erlassen. Es räumte dem
preußischen Staat das alleinige Schleppbetriebsrecht auf den
genannten Kanälen mit ihren Anschlüssen und Abzweigungen ein.
Von den aufgrund des Wasserstraßengesetzes von 1905 neu
gebauten Kanälen wurden der Rhein-Herne-Kanal und der
Lippe-Seiten-Kanal von Datteln bis Hamm Mitte 1914 fertig. Am
01.06.1914 nahm daher das Schleppamt Duisburg den staatlichen
Schleppbetrieb auf dem Rhein-Herne-Kanal, dem Lippe-Seiten-Kanal
von Datteln bis Hamm und auf dem Dortmund-Ems-Kanal von Dortmund
und Herne bis Bergeshövede auf. Am 15.12.1914 folgte dann die
Betriebsaufnahme auf dem Ems-Weser-Kanal durch das Schleppamt
Hannover zunächst auf der Strecke Bergeshövede-Minden und im Herbst
1916 auch auf der Strecke Minden-Hannover.
Aufgrund des
Gesetzes über den Staatsvertrag betreffend Übergang der
Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich vom 29.07.1921 und des
Zusatzvertrages vom 18.02.1922 übertrug Preußen alle für die
Ausübung des staatlichen Schleppbetriebes beschafften staatlichen
Anlagen und Betriebsmittel dem Reich. Dadurch entstand aus dem
staatlichen preußischen Schleppbetrieb der
Reichsschleppbetrieb.
Am 01.12.1924 wurde als
Hauptverwaltung für das gesamte Schleppmonopol und als vorgesetzte
Dienststelle für die Schleppämter die Abteilung
"Reichsschleppbetrieb" bei der Wasserbaudirektion Münster
eingerichtet.
Während bis 1930 die Einnahmen und
Ausgaben des Schleppbetriebes im Haushalt des
Reichsverkehrsministeriums erschienen, wurde ab 01.04.1930 der
Reichsschleppbetrieb in einen kaufmännisch eingerichteten Betrieb
gemäß § 15 der Reichshaushaltsordnung umgewandelt. Im Frühjahr 1930
wurde der Schleppbetriebsbereich um den nun in Betrieb genommenen
Wesel-Datteln-Kanal erweitert, dessen Bau schon im
Wasserstraßengesetz von 1905 vorgesehen war.
Nachdem
durch das Gesetz von 04.12.1920 die Vollendung des Mittellandkanals
beschlossen war, wurde in den 20er und 30er Jahren an dieser
Wasserstraße ständig weitergebaut und einzelne Teilstrecken nach
und nach eröffnet. Der § 12 des Gesetzes von 1920 hatte bestimmt,
dass auf den danach neu zu erbauenden Kanalstrecken ebenfalls ein
einheitlicher staatlicher Schleppbetrieb wie auf dem bisherigen
Teil des Mittellandkanals einzurichten sei. Auch für den in der
zweiten Hälfte der 30er Jahre gebauten Zweigkanal zu den
Reichswerken nach Salzgitter wurde bestimmt, dass auf ihm alle
Fahrzeuge ohne eigene Triebkraft nur mit der vom Reich
vorzuhaltenden Schleppkraft fortbewegt werden dürften.
Mit der Fertigstellung des Mittellandkanals bis Magdeburg im
Herbst 1938 wurde das Gebiet der vom Reichsschleppbetrieb
befahrenen Wasserstraßen so erweitert, dass am 01.09.1938 ein neues
Schleppamt in Magdeburg eingerichtet wurde.
Mitte 1938
war auf dem südlichen Dortmund-Ems-Kanal, auf dem bisher für den
ausschließlichen Verkehr des Dortmund-Ems-Kanals noch private
Schlepperei zugelassen war, das Vollmonopol eingeführt worden.
Mitte 1939 übernahm der Reichsschleppbetrieb auch die Schlepperei
auf der Nordstrecke des Dortmund-Ems-Kanals und auf dem
Küstenkanal. Dadurch wurde es notwendig, ab 01.07.1939 ein weiteres
Schleppamt in Emden einzurichten. Ab 04.10.1939 wurde das
Vollmonopol auch auf die Nordstrecke des Dortmund-Ems-Kanals
ausgedehnt. Damit umfasste das Gebiet des Reichsschleppbetriebes
alle künstlichen Wasserstraßen einschließlich der Ems zwischen
Rhein, Elbe und Nordsee.
Der 2. Weltkrieg, während
dessen die Hauptverwaltung des Reichsschleppbetriebes zeitweise
nach Hannover verlegt wurde, brachte eine enorme Steigerung des
Schleppbetriebes, der mit dem Kriegsende vorerst zum Erliegen
kam.
Im Zuge der Reorganisation des
Reichsschleppbetriebes wurde das bereits 1945 nach Niedernwöhren
verlagerte Schleppamt Hannover am 01.06.1946 nach Minden verlegt
und in Schleppamt Minden umbenannt.
Das Schleppamt
Magdeburg wurde am 01.07.1945 nach Braunschweig verlegt, am
01.10.1948 wurde es in das Schleppamt Minden eingegliedert.
Das am 01.10.1942 errichtete Maschinenamt des
Reichsschleppbetriebes in Hannover wurde am 01.02.1946 nach
Bergeshövede verlegt und erhielt die Bezeichnung Maschinenamt
Bergeshövede.
Das auf Veranlassung der britischen
Militärbehörden am 05.07.1945 eingerichtete Schleppamt Münster
wurde am 01.07.1948 wieder aufgelöst und in das Schleppamt Duisburg
eingegliedert.
Am 01.10.1949 wurde der
Reichsschleppbetrieb in Bundesschleppbetrieb umbenannt und die
Hauptverwaltung als selbstständige Mittelbehörde der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes in Münster eingerichtet.
Das Maschinenamt Bergeshövede wurde am 31.12.1966
aufgelöst.
Die Schleppämter Emden, Minden und Duisburg
wurden in den Jahren 1963-1967 noch in Außenstellen der
Hauptverwaltung umgewandelt, bevor der Bundesschleppbetrieb mit dem
31.12.1967 aufgelöst wurde.
Der vorliegende Bestand
gelangte als Zugang 18/77 an das Staatsarchiv Münster, er enthält
die Akten der Hauptverwaltung des Bundesschleppbetriebs und des
Schleppamtes Duisburg. Die Akten des Schleppamtes Minden befinden
sich im Nordrhein-Westfälischen Staatsarchiv Detmold, die des
Schleppamtes Emden und des Maschinenamtes Bergeshövede sind nicht
mehr vorhanden.
Bei der Verzeichnung wurde das
vorhandene Registraturschema zwar weitesgehend zu Grunde gelegt,
jedoch, falls es nötig erschien, einer neuen Systematik
untergeordnet.
Eine besondere Aktengruppe innerhalb des
Teilbestandes "Hauptverwaltung" bilden die Akten des
"Wasserstraßenbevollmächtigten", der während des 2. Weltkrieges
vorwiegend den Güterverkehr überwachte und koordinierte. Wegen der
starken Verflechtung mit der Hauptverwaltung des Schleppbetriebes
wurde jedoch darauf verzichtet, die Akten des
"Wasserstraßenbevollmächtigten" provenienzmäßig gesondert zu
betrachten. Aus Vereinfachungsgründen wurde ebenfalls darauf
verzichtet, die Akten der Hauptverwaltung und des Schleppamtes
Duisburg in zwei Bestände zu zergliedern. Sie sind daher zu
zitieren: Bundesschleppbetrieb Nr. ...
Schraven
- Reference number of holding
-
O 104 Ms O 104
- Language of the material
-
German
- Context
-
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 3. Behörden und Einrichtungen des Staates und der Selbstverwaltung nach 1816 >> 3.5. Verkehrsverwaltung (O) >> 3.5.2. Wasserbau und Schiffahrt >> Reichs- und Bundesschleppbetrieb Münster (Dep.)
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23.06.2025, 8:11 AM CEST
Data provider
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Object type
- Bestand