Urkunden
Bernhart Surr von Rohracker ("Roracker"), gefangengesetzt zu Cannstatt ("Cantstatt") im Gefängnis des Herzogs Ulrich zu Württemberg, weil er seine Urfehde (geleistet wegen unschicklichen und ungebührlichen Verhaltens, wofür ihm Zechen und Wehr verboten worden waren) brach, indem er nachts vor der Wohnung seines Nachbarn, mit dem er nichts mehr anfangen sollte, Gottesschwüre getan und gesagt hatte, "ehe drey tag hingeend oder verscheinend wöll ich ime uff der Juppenn machen", gegen den Schulmeister von Rohracker ("Roracker") ungehorsam gewesen war und sich ungebührlich betrunken "und anderen bestenn Stückenn gehaltenn", verpflichtet sich, sein Leben lang offene oder geheime Zechen zu meiden, kein Wehr mehr zu tragen und von einem Ave Maria zum anderen nicht außer Haus zu sein, auch davor und danach nicht herauszugehen, sich vor allem "voltrincken", allen unschicklichen und ungebührlichen Handlungen zu enthalten und schwört Urfehde
Ausfertigung, Papier; 1 Siegel mit Papierdecke
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 992
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegler: Die Stadt Cannstatt auf Weisung der ehrsamen und weisen Albrecht Schnurrer und Albrecht Kerber ("Körwer"), beide Bürgermeister ebenda
Überlieferungsart: Ausfertigung
- Kontext
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Urfehden >> 1. Band 1: Asperg bis Cannstatt >> 1.12 Cannstatt, Oberamt >> 1.12.11 Rohracker
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Schnurrer, Albrecht, Bürgermeister, Bad Cannstatt
Surr, Bernhart, Rohracker
Rohracker : Stuttgart S
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- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:50 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1537 September 15 (Samstag nach Kreuzerhebung)