Akte
Implorationis Auseinandersetzung um Neuerungen beim Ratsgericht
Kläger: (2) Hinrich Gustav Scheffel, ehemaliger mecklenburgischer Kanzleirat
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Fallbeschreibung: Da der Rat von vielen Bürgern und Prozeßparteien in der Vergangenheit Schriftsätze in herabsetzender Schreibart erhalten hat, hat er vor kurzem beschlossen, Schriftsätze nur anzunehmen, wenn sie den Namen des Anwalts tragen oder durch einen Notar beglaubigt wurden. Scheffel, der als Anwalt in Wismar praktiziert, aber kein Bürger ist, fühlt sich durch diese Vorschrift nicht angesprochen, wird aber mit dem Schriftsatz, den er für eine Partei angefertigt hat, abgewiesen, da er nicht unterschrieben ist. Der Kl. bittet das Tribunal, den Rat aufzufordern, ihn mit seinen Neuerungen zu verschonen. Die Reaktion des Tribunals erhellt nicht, da ein Protokoll vom 23.04.1728, auf das hingewiesen wird, der Akte nicht beiliegt.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1728
- Archivaliensignatur
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(1) 3154
- Alt-/Vorsignatur
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Wismar S 242 (W S 7 n. 242)
- Kontext
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 19. 1. Kläger S
- Bestand
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Laufzeit
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22.04.1728-23.04.1728
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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29.10.2025, 11:27 MEZ
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Objekttyp
- Akten
Entstanden
- 22.04.1728-23.04.1728