Akte

Implorationis Auseinandersetzung um Neuerungen beim Ratsgericht

Kläger: (2) Hinrich Gustav Scheffel, ehemaliger mecklenburgischer Kanzleirat

Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar

Fallbeschreibung: Da der Rat von vielen Bürgern und Prozeßparteien in der Vergangenheit Schriftsätze in herabsetzender Schreibart erhalten hat, hat er vor kurzem beschlossen, Schriftsätze nur anzunehmen, wenn sie den Namen des Anwalts tragen oder durch einen Notar beglaubigt wurden. Scheffel, der als Anwalt in Wismar praktiziert, aber kein Bürger ist, fühlt sich durch diese Vorschrift nicht angesprochen, wird aber mit dem Schriftsatz, den er für eine Partei angefertigt hat, abgewiesen, da er nicht unterschrieben ist. Der Kl. bittet das Tribunal, den Rat aufzufordern, ihn mit seinen Neuerungen zu verschonen. Die Reaktion des Tribunals erhellt nicht, da ein Protokoll vom 23.04.1728, auf das hingewiesen wird, der Akte nicht beiliegt.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1728

Archivaliensignatur
(1) 3154
Alt-/Vorsignatur
Wismar S 242 (W S 7 n. 242)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 19. 1. Kläger S
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
22.04.1728-23.04.1728

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Letzte Aktualisierung
29.10.2025, 11:27 MEZ

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Objekttyp

  • Akten

Entstanden

  • 22.04.1728-23.04.1728

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