Sachakte

Verordnung: Es wird missfällig festgestellt, dass bei der Generalverfügung vom 5. Januar 1816 häufig das Anmelden der beurlaubten Soldaten bei den Justiz- und Hoheitsbeamten nicht ordnungsgemäß beachtet wird

Archivaliensignatur
E 3 A, 62/54

Kontext
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> G Militär- und Kriegsangelegenheiten >> G.4 Militärpersonal, militärische Einheiten, Behörden und Kommissionen >> G.4.1 Personal
Bestand
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]

Laufzeit
Darmstadt, 1819 April 2

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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:40 MESZ

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Objekttyp

  • Sachakte

Entstanden

  • Darmstadt, 1819 April 2

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