Sachakte
Verordnung: Es wird missfällig festgestellt, dass bei der Generalverfügung vom 5. Januar 1816 häufig das Anmelden der beurlaubten Soldaten bei den Justiz- und Hoheitsbeamten nicht ordnungsgemäß beachtet wird
- Archivaliensignatur
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E 3 A, 62/54
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> G Militär- und Kriegsangelegenheiten >> G.4 Militärpersonal, militärische Einheiten, Behörden und Kommissionen >> G.4.1 Personal
- Bestand
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E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
- Laufzeit
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Darmstadt, 1819 April 2
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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01.07.2025, 13:40 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Sachakte
Entstanden
- Darmstadt, 1819 April 2