Tektonik
Obere Regierungsbehörden
Überlieferungsgeschichte
Die oberste zentrale Regierungsbehörde, die 1749 den Geheimen Rat ablöste, bestand aus dem Hofkanzler und einer wachsenden Zahl von Hofräten und war zuständig für alle Reichs- und Kreissachen, die fürstlichen Regalien, Rechte und Prärogative, reichsgerichtliche und sonstige Prozesse, Lehenssachen, die allgemeine Landesverwaltung und das Steuerwesen sowie für alle sonstigen Angelegenheiten, die der Fürst oder dessen leitende Beamte an sie herantrug. Neben diesen administrativen Kompetenzen war die Regierung oberste Instanz für alle Personen mit priviliegiertem Gerichtsstand und war überdies Appellationsinstanz und Aufsichtbehörde gegenüber der Hofratskanzlei. Innerhalb der Regierung nahm der Kanzler eine dominierende Stelle ein. Er führte den Vorsitz in der Regierung, ordnete die Geschäftsverteilung an und stand dem Forstamt vor. Ihm oblag ferner die Aufsicht über die Landschaft und deren Kasse, über das Archiv und die Registraturen und über die gesamte Justiz. Auch wurde er für die Korrespondenz des Fürsten und alle Angelegenheiten des Fürstl. Hauses herangezogen und übte die Funktion als Gesandter bei den Versammlungen des Schwäbischen Kreises aus. Ihm stand letztlich auch die Weisungsbefugnis gegenüber allen übrigen Räten und Beamten zu. Die Regierungsbehörde wurde 1810 von der F. Landesregierung abgelöst.
- Kontext
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Fürstlich Hohenzollernsches Haus- und Domänenarchiv (Dep. 39) >> Domänenarchiv Hohenzollern-Hechingen >> Fürstentum Hohenzollern-Hechingen
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03.04.2025, 08:37 MESZ
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