Aufsatz

Nr. 59: Gesetz über die definitive Fortgeltung des provisorischen Gesetzes vom 2. Januar 1915, betreffend einen Nachtrag zu dem Gesetz über die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen vom 6. Dezember 1899

Nr. 59: Gesetz über die definitive Fortgeltung des provisorischen Gesetzes vom 2. Januar 1915, betreffend einen Nachtrag zu dem Gesetz über die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen vom 6. Dezember 1899

Digitalisierung: Jena ThULB

CC0 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Regierungsblatt für Sachsen-Weimar-Eisenach : auf das Jahr ... ; 1915

Erschienen
1915

Geliefert über
Letzte Aktualisierung
15.09.2025, 11:00 MESZ

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Objekttyp

  • Aufsatz

Entstanden

  • 1915

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