Bestand

Oberbaudepartement (Bestand)

Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

Einleitung

I. Der Bestand
1. Zur Geschichte des Oberbaudepartements
Es ist an dieser Stelle nicht möglich, einen umfassenden Überblick über die Geschichte des Oberbaudepartements zu geben. Für diesen Zweck sei auf die im Anschluss an die Einleitung aufgeführte Literatur verwiesen. Die hier gegebenen knappen Bemerkungen haben lediglich die Aufgabe, einige grundlegende Voraussetzungen für die folgenden Ausführungen zum Bestand und zu seiner Verzeichnung sowie für die Hinweise zu seiner Benutzung zu bieten.
Die Instruktion vom 17. April 1770 für das zu errichtende Oberbaudepartement hatte dessen Organisation festgelegt und seine Kompetenzen im Einzelnen aufgezählt. Unter zwei Verwaltungsfachleuten als Direktoren standen acht Oberbauräte als technische Experten. Bei der Stellenbesetzung sollte darauf geachtet werden, dass unter ihnen Kenner des Wasserbaus, der Berg- und Hütten- und des Forstwesens vertreten waren. Die Anbindung an die Forstwirtschaft verstärkte sich noch, als durch die Verwaltungsreform Friedrich Wilhelms II. das Oberbaudepartement dem Oberjägermeister Grafen v. Arnim unterstellt wurde. Mit dieser Reform war zugleich eine formale Aufwertung der Institution im Rahmen des Generaldirektoriums verbunden.
Die genannte Instruktion rückt unter den der zentralen Bauverwaltung des preußischen Staates zugewiesenen Aufgaben die Revision der aus den Landesteilen einzureichenden Bauanschläge und -zeichnungen in den Vordergrund. Dabei war auf ein wirtschaftliches, gleichwohl solides Bauen zu achten, wobei bereits von Anfang an der Massivbau oder der Einsatz von Ersatzstoffen wie ungebrannten Lehmziegeln gefördert werden sollte, um den Holzverbrauch einzuschränken. Durch Bereisung der von ihnen bearbeiteten Landesteile sollten die Mitglieder des Oberbaudepartements sich Lokalkenntnis verschaffen und umfangreichere Bauarbeiten durch Lokalrecherchen oder Kommissionen überwachen oder betreuen.
Daneben gehörte die Beurteilung technischer Neuerungen und ihre Verbreitung und Durchsetzung zu den Aufgaben dieser Institution ebenso wie die Ausbildung des Nachwuchses. Aus den Landesteilen wurden geschickte Leute an das Oberbaudepartement gezogen, andere, die sich dort als Bauleiter (Kondukteure) bewährt hatten, kehrten als Bauinspektoren, Stadt- oder Landbaumeister zurück.
Neben dem Bauwesen im eigentlichen Sinne (Hochbau, Straßenbau, Wasserbau) fielen bestimmte Aspekte des Berg- und Hüttenwesens, der Maschinenbau und andere technische Neuerungen in die Kompetenz des Oberbaudepartements. Dagegen gehörte der Immediatbau - und damit die architektonische Repräsentation der preußischen Monarchie - nicht zur Kompe-tenz des Oberbaudepartements, sondern oblag dem Oberhofbauamt zu Berlin und dem Hofbauamt zu Potsdam.
Die Revision auch der kleinsten Anschläge machte die Arbeit schwerfällig und verzögerte Entscheidungen. Man sann schließlich auf Abhilfe, um das Oberbaudepartement zu entlasten. Diese Reformüberlegungen führten schließlich zu seiner Umwandlung in die technische Oberbaudeputation, einer rein technischen Beratungsinstanz, die im Juni 1804 ihre Arbeit aufnahm. Als solche überlebte sie das Ende des Generaldirektoriums im Dezember 1808 bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts.

2. Zur Geschichte des Bestands II. HA Gen.Dir., Oberbaudepartement
Die skizzierte Geschichte des Oberbaudepartements steht nicht nur quer zu den ent-scheidenden Epochen der preußischen Geschichte und Verwaltungsgeschichte, sondern zu-gleich zu der an ihr orientierten Tektonik der Bestände im GStA. Daher erklären sich Probleme und Besonderheiten der Bestandsbildung und -abgrenzung, die bei einer Benutzung zu berück-sichtigen sind, um eine erfolgreiche Arbeit mit dem Findbuch und den Akten des Bestands zu gewährleisten. Soweit sie sich rekonstruieren lassen, seien daher die relevanten Aspekte der archivischen Behandlung des Bestands dargestellt.
Eine erste Ablieferung von Akten des Oberbaudepartements und der technischen Oberbaudeputation durch deren Nachfolgerin, die technische Baudeputation, fand im Juni 1880 statt. Die Akten wurden als Repositur (Rep.) 93A in der I. Hauptabteilung (HA) Rep. 93: Ministerium der öffentlichen Arbeiten, verzeichnet und aufgestellt. Neben dem durch die Arbeit der Oberbaudeputation entstandenen Schriftgut enthielt diese Ablieferung ältere Bauakten, die nach der Instruktion von 1770 aus anderen Registraturen des Generaldirektoriums an die neueingerichtete Institution abzuliefern gewesen waren.
Im Archiv wurden sämtliche Stücke der Ablieferung durchnumeriert und mit entsprechenden Signaturetiketten beklebt. Diese Ordnung scheint jedoch nur provisorisch existiert zu haben. Für die Verzeichnung wurde jedenfalls das alte Registraturschema weitestgehend wiederhergestellt, wobei die älteren Akten (die im Übrigen keine Signaturen der Oberbaudepartements-Registratur tragen) aussortiert und den jeweiligen Territorialdepartements des Generaldirektoriums zugewiesen wurden. Eine Trennung zwischen der Überlieferung des Oberbaudepartements und denjenigen Akten, die in der technischen Oberbaudeputation neu angelegt worden waren, fand zunächst nicht statt.
Im Jahr 1898 wurde die Rep. 93A aufgelöst. Die Akten des Oberbaudepartements wurden in die II. HA: Generaldirektorium, eingegliedert. Die in der Ablieferung von 1880 enthaltenen Akten der technischen Oberbaudeputation kamen in die Rep. 93D: Technische Oberbaudeputation, und wurden dort nach deren zwischen 1814 und 1816 eingeführten Registraturschema aufgestellt. Aus den genannten Gründen war ein klarer Schnitt zwischen der Überlieferung des alten Oberbaudepartements und der ihm nachfolgenden technischen Oberbaudeputation nicht möglich.
Aktenbände, die in der Zeit des Oberbaudepartements begonnen worden waren, dann aber von der technischen Oberbaudeputation fortgeführt worden sind, wurden der II. HA zugeschlagen. Daher reichen die hier verzeichneten Akten häufig in das zweite Jahrzehnt des 19. Jhs., einzelne sogar bis in dessen 30er und 40er Jahre. In den übrigen Fällen ist man nicht ganz konsequent verfahren. Daher ist nicht mit Sicherheit zu klären, wann die Trennung zwischen den Beständen der beiden Institutionen angesetzt worden ist: entweder mit der Umwandlung des Oberbaudepartements in die technische Oberbaudeputation zum 1. Juni 1804 oder mit dem Ende des Generaldirektoriums am 16. Dez. 1808. Gleichviel, für die ersten beiden Jahrzehnte des 19. Jhs. sind auf jeden Fall beide Bestände, der hier verzeichnete und der I. HA Rep. 93D: Technische Oberbaudeputation, heranzuziehen.
Für den Beginn der Laufzeit war die Bestandsabgrenzung weniger problematisch. Mit der Aktenablieferung waren etliche ältere Aktenbände, die vor der Einrichtung des Oberbaudepartements enstanden waren, übernommen worden. Sie wurden vor der Verzeichnung ausgesondert und den Akten der jeweiligen Territorialdepartements des Generaldirektoriums zugewiesen. Die in der Zeit des Oberbaudepartements angelegten Aktenbände enthalten keine Vorgänge, die hinter 1770 zurückreichen. Laufzeiten, die vor diesem Jahr beginnen, sind durch Abschriften älterer Stücke oder durch gedruckte Verordnungen älteren Datums zu erklären. Allerdings hat man wohl aus einer späteren Ablieferung mehrere bewahrenswerte Einzelstücke, die Bausachen betreffen und offensichtlich aus kassierten Vorakten stammen, in den Bestand eingefügt, entgegen der Praxis der ersten Verzeichnung.

3. Zu Inhalt und Gliederung des Bestands
In der Aktenüberlieferung des Oberbaudepartements spiegelt sich die Kompetenz dieser Institution wider. In ihr finden sich Berichte über und Revisionen von Baumaßnahmen aus allen Landesteilen des preußischen Staates. Allerdings sind diese Nachrichten in der Regel wenig detailliert, da die eigentlichen Kostenanschläge und Bauzeichnungen nach der Revision durch das Oberbaudepartement an die zuständigen Baubeamten zurückgegeben wurden. Derartiges Material ist also vergleichsweise selten und dann zumeist in Kopie in die Akten eingegangen. Zudem haben extensive Kassationen ganze Aktengruppen ("Titel") vernichtet oder für manche Themen nur noch exemplarische oder besonders bedeutsam erscheinende Stücke verschont.
Die Gliederung des Bestands und mit ihr die Signaturen der Akten sind recht einfach. Sie bestehen in der Regel aus zwei Ebenen: einer Titelnummer in römischen Ziffern und einer Aktennummer in arabischen Ziffern (nur ausnahmsweise um einen Kleinbuchstaben ergänzt). Gegebenfalls folgen unter der Aktennummer noch Bandnummern, falls eine Betreffakte zu mehreren Bänden angewachsen ist. Etwas anders sehen die Gliederungen der Titel CLXXVII bis CLXXXI aus, die mit Tit. CLXXXII nicht zum ursprünglichen Registraturgefüge gehören (s.u.). Die besagten 'Titel' vereinigen Akten primär unter einem Sach-, sekundär unter einem Territorialbetreff, also etwa: "Städtebausachen. Kurmark". Eine übergeordnete Gliederungs-stufe, die die einzelnen Territorialbetreffe unter dem jeweiligen Sachbetreff zusammenfasste, scheint in der Ordnung der Registratur nicht existiert zu haben.
Die Einordnung der einzelnen Vorgänge und Akten unter die jeweiligen Sachbetreffe ist nicht konsequent gehandhabt worden, so dass hier ein paar Hinweise notwendig sind. Die Akten über Organisation und Geschäftsgang der Institution finden sich im Tit. I unter dem Aktentitel: Etablierung des Oberbaudepartements (Tit. I Nr. 1). Da der Registrator unter diesem Titel eine Aktenserie gebildet hat, die bis zum Ende des Oberbaudepartements und darüber hinaus reicht, enthält der fünfte Band auch Material über die Begründung der technischen Oberbaudeputation. Für die Einrichtung des Oberbaudepartements selbst muss auf die einschlägigen Akten in II. HA Generaldirektorium, Generaldepartement, Tit. XII, zurückgegriffen werden, da die ersten drei Aktenbände über die Etablierung des Oberbaudepartements nicht erhalten sind.
Die mit 'Bausachen' bezeichneten Titel XVIII-XXX enthalten Materien, die die folgenden spezielleren Gebiete übergreifen oder in ihnen nicht unterzubringen sind. Von den übrigen Titelformulierungen sind die meisten aus sich heraus verständlich.
Zu den Titeln XXXII-XLIV: Städtebau sind jedoch ein paar Bemerkungen nützlich. Der Begriff ist nicht in einem engen rechtlichen Sinne zu verstehen. Er umfasst nicht nur Bausachen, die im Auftrag der Städte ausgeführt wurden, sondern auch die Privatbauten der Bürger und Unternehmer auf der einen, den zivilen und militärischen Ökonomiebau des Staates in den Städten auf der anderen Seite. In anderer Hinsicht ist dieser Begriff doch wieder eher rechtlich verstanden, indem unter der jeweiligen Stadt auch die Bauten und Reparaturen der zu ihrem Kämmereigut gehörenden Dörfer einbegriffen sind (diese sind nur dann unter "Enthält auch" verzeichnet, wenn sie der Sache nach ohnehin aufgenommen werden, im Gegensatz zu feh-lerhaften Einordnungen, die generell nachgewiesen werden). Überhaupt sind unter diesen Betreffen Vorgänge abgelegt worden, die thematisch etwa dem Wasser- oder dem Mühlenbau zuzurechnen sind. Besonders für den Wasserbau sind die Städtebauakten sehr ergiebig, zum Teil gehen sie weit über das eigentliche Stadtgebiet hinaus.
Eine Sonderstellung nahmen ursprünglich die Akten über die schlesischen Bausachen sowie die der am Ende des 18. Jahrhunderts neuerworbenen Gebiete Neuost- und Südpreußen sowie Ansbach-Bayreuth ein. Ebenso wie die Handakten des Oberbaurats Berson ist ihre Eingliederung in die Titelfolge erst im Archiv erfolgt. Ihre isolierte Stellung und eigenständige Gliederung verdeutlicht die nicht vollzogene Eingliederung dieser Territorien in das Verwaltungsgefüge des Gesamtstaats.


II. Hinweise zur Erschließung und Benutzung
1. Die neue Klassifikation
Mit der tiefergehenden Neuverzeichnung des Bestands ist seine Neuordnung verbunden. An die Stelle der Titel-, Aktennummer- und ggf. Bandangaben ist eine fortlaufende einfache Nummerierung getreten (s.u. die Angabe zur Zitierweise). Zugleich ersetzt eine neue, stärker systematisierte Gliederung die alte, teilweise inkonsequent durchgeführte, teilweise nur als Spiegel der historischen Entwicklung verständliche Ordnung. Die folgenden Ausführungen sollen die Orientierung erleichtern, indem sie Hinweise geben, die nicht bereits aus der Glie-derung ablesbar sind:
Generell schreitet die Klassifikation sowohl auf den einzelnen Gliederungsebenen als auch innerhalb der einzelnen Gliederungspunkte vom Allgemeineren zum Spezielleren fort. Unter der Rubrik Gesamtstaat sind Stücke ohne speziellen territorialen Bezug zusammengefasst. Die Rubriken zu den einzelnen Landesteilen folgen deren geographischer Lage von Ost nach West und dann nach Süden, so dass das nicht zum Kompetenzbereich des Generaldirektoriums und damit des Oberbaudepartement gehörende Schlesien und die erst um die Wende vom 18. zum 19. Jh. zum preußischen Staat gekommenen Gebiete Ansbach-Bayreuth und Erfurt den Schluss der Reihe bilden.
Zu den einzelnen Gliederungspunkten ist folgendes zu bemerken:
1. Behördenorganisation und Personal: Neben dem üblichen Schriftgut der Dienst-stellenverwaltung (1.1.) und den Personalakten (1.3.) findet sich in diesem Abschnitt die Überlieferung zur Ausbildungs- und Prüfungstätigkeit des Oberbaudepartements.
2. Organisatorische, rechtliche und technische Grundlagen des Bauwesens: Der Abschnitt gliedert sich in fünf Punkte:
2.1. Baubediente und Bauhandwerker umfasst die personelle Seite des Bauwesens: einerseits das Personal der Bauverwaltung in den Landesteilen der preußischen Monarchie (2.1.1.), andererseits die Bauhandwerker und ihre zünftische Organisation, soweit sie in den Blickpunkt des Oberbaudepartement gerieten (2.1.2.).
2.2. Allgemeine Verordnungen in Bausachen. Forstordnungen, Holztaxen und Brennholzetats enthält die Akten zu den allgemeinen Bauvorschriften und zu den in das Bauwesen einschlagenden Verordnungen über die Forstwirtschaft. Dagegen sind Akten über Verordnungen, welche nur eine der im Abschnitt 3. aufgeführten Bauaufgaben betreffen, an der dortigen Stelle eingeordnet.
2.3. Vermessungs- und Eichungssachen enthält im ersten Unterpunkt die Vermessungssachen territorial geordnet (2.3.1.), im zweiten Unterpunkt das Schriftgut über die Bemühungen zur Vereinheitlichung der Maße, besonders der Längen und der Hohlmaße (2.3.2.).
2.4. Technische Fragen umfasst technische Fragen der Bauausführung wie der Baustoffe, vor allem unter dem Blickwinkel der Holzersparnis. Mit letzterem Ziel befassen sich auch mehrere Akten über Energieeinsparung bei der Holzfeuerung bzw. deren Ersatz durch Steinkohle. Die vom Oberbaudepartement zu begutachtenden technischen Fragen waren nicht auf das Bauwesen beschränkt.
Die 2.5. Handakten des Oberbaurats Berson sind dem Abschnitt 2. als eine Art Appendix angehängt.
3. Einzelne Bauaufgaben und Bauten: Der Abschnitt gliedert sich auf einer oberen Ebene in die verschiedenen Bauaufgaben und - soweit eine weitere Aufgliederung lohnt - darunter in die territorialen Einheiten. Hier gilt es zu beachten, dass die unter Punkt 3.1. Bauten in den Städten verzeichneten Akten für die jeweilige Stadt auch jene Bauaufgaben dokumentieren, die sonst unter den Punkten 3.2. und 3.4. zusammengefasst sind. Gerade für den Wasser-, Brücken- und Wegebau sind die Städtebausachen auch über das eigentliche Stadtgebiet hinaus ertragreich.


2. Art und Umfang der Verzeichnung
Auch eine analytische Verzeichnung kann in der Regel nicht den vollständigen Inhalt der verzeichneten Akten bis ins Detail erfassen. Nach welchen Kriterien die Auswahl des Aufzunehmenden erfolgt ist, soll im Folgenden erläutert werden.
Priorität wird jenen Akten und Vorgängen eingeräumt, die Aufbau und Funktion der Institution, ihr Personal sowie das der provinzialen Bauverwaltungen betreffen. Dies gilt zum einen für die Titel I bis III und die einschlägigen Akten unter den jeweiligen Sachbetreffen, erkennbar an den Bezeichnungen "Generalia" auf Titel- und "Acta Generalia" auch Aktenebene. Zusammen mit jenen Bänden, die bereits im Aktentitel auf Instruktionen, Edikte und Ordnungen hinweisen, enthalten sie jene Verordnungen, die den rechtlichen Rahmen abstecken, in dem die provinzialen oder lokalen Baubedienten ihre Tätigkeit ausübten und der auch von den Mitgliedern des Oberbaudepartements zu berücksichtigen war.
Zum anderen betrifft dies Vorgänge, in denen Geschäftsgang und Arbeitsweise des Oberbaudepartements und dessen Stellung zu den Baubedienten und den Handwerkern vor Ort exemplarisch deutlich wird. Deshalb sind einzelne Fälle, die in außergewöhnlicher Breite überliefert sind oder die besondere Aspekte der Arbeit des Oberbaudepartements erkennen lassen, detailliert verzeichnet worden, auch wenn parallele, aber weniger gut dokumentierte Fälle sonst grundsätzlich nicht aufgenommen werden konnten.
Bei den einzelnen Bausachen musste aus der Masse des Materials eine rigide Auswahl getroffen werden. Ein derartiges Vorgehen kann letztlich nicht frei von subjektiven Wertungen und Vorlieben sein, doch orientiert sie sich an bestimmten Kriterien, die offenzulegen und zu begründen sind:
1. Berücksichtigt wurde die Bedeutung der Bauten. Bevorzugt aufgenommen wurden öffentliche Bauten, Sakral- und profane Prachtbauten. Bei ihnen kann mit einem gesteigerten Interesse der kunstgeschichtlichen Forschung und des Denkmalschutzes gerechnet werden, besonders wenn die betreffenden Bauwerke heute noch existieren. Hier wurden auch einfache Reparaturen vermerkt, um der Forschung gegebenenfalls eine möglichst lückenlose Dokumentation der Baugeschichte zu ermöglichen. Es muß allerdings betont werden, dass damit Baugattungen in den Vordergrund gerückt werden, die - (nicht nur) quantitativ betrachtet - in der Arbeit des Oberbaudepartements eher eine marginale Rolle spielten.
2. Hervorgehoben werden zudem technische Innovationen. Angesichts der über das Bauwesen im eigentlichen Sinne weit hinausgehenden Kompetenz des Oberbaudepartements betrifft dies auch für die Geschichte der Industrialisierung wichtige Technologien.
3. Erschlossen werden ferner Akten, die die Erhebung quantifizierbarer Daten erlauben, etwa Kostenanschläge (in Auswahl), Preislisten, Akten über Vergleiche und Vereinheitlichung von Maßen und Gewichten.
4. Schließlich werden Druckschriften, Pläne, Karten, Zeichnungen u.a. bildliche Darstellungen generell nachgewiesen (s.u. unter 2.).

2. Die Enthält-Vermerke
Die Enthält-Vermerke folgen den Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen für die staatlichen Archive der Deutschen Demokratischen Republik, o.O. 1964 (OVG), §§ 143-165.
Es ist versucht worden, eine isolierte Hervorhebung einzelner Aktenstücke zu vermeiden und den Zusammenhang (auch der Drucke und bildlichen Darstellungen) mit dem jeweiligen Vorgang deutlich zu machen. Dies geschieht auf zweifache Weise. Zum einen wird besonders beachtenswertes Material durch "dabei" (wenn es sich um materiell selbständige Stücke handelt) oder durch "mit" (etwa bei Randzeichnungen in Berichten) aus einem durch Enthält-Vermerk erschlossenen Vorgang nochmals herausgehoben. Zum anderen werden materialreiche Vorgänge weiter untergliedert, indem einzelne Aktenstücke, die für diesen Vorgang besonders wichtig sind, aufgeführt werden. Der Punkt zeigt das Ende des gesamten Vorgangs (in der jeweiligen Akte) an. Auch hier gilt, was für die Enthält-Vermerke generell beachtet werden muß: Es handelt sich um eine Auswahl, keineswegs um eine Verzeichnung sämtlicher Aktenstücke.
Enthält-Vermerke über Vorgänge, die durch mehrere Aktenbände verfolgt werden können, sind nach Möglichkeit wortgleich formuliert.


III. Literatur
- Die Behördenorganisation und die allgemeine Staatsverwaltung Preußens im 18. Jahrhundert. 15. Band: Akten vom April 1769 bis zum September 1772, bearb. von Ernst Posner (Acta Borussica A 15), Berlin 1936, Nr. 98, S. 280-293 [zur Errichtung des Oberbaudepartements, Ed. der Instruktion].
- Paul Ortwin Rave: Schinkel als Beamter. Ein Abschnitt preußischer Bauverwaltung, in: Zentralblatt der Bauverwaltung (1932), S. 88-94.
- Edith Ruppel-Kuhfuss: Das Generaldirektorium unter der Regierung Friedrich Wilhelms II. Mit Berücksichtigung der interimistischen Instruktion von 1798 (Berliner Studien zur neueren Geschichte 2), Würzburg-Aumühle 1937, S. 60-65.
- Reinhart Strecke: "Dem Geist der neuen Verfassung gemäß." Vom Oberbaudepartement zur Oberbaudeputation, in: Jürgen Kloosterhuis (Hg.): Aus der Arbeit des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz (Veröffentlichungen aus den Archiven Preußischer Kulturbesitz. Arbeitsberichte 1), Berlin 1996, S. 75-102.
- Ders.: Anfänge und Innovation der preußischen Bauverwaltung von David Gilly zu Karl Friedrich Schinkel (Veröffentlichungen aus den Archiven PK, Beiheft Bd. 6), Köln 2000
- Mathematisches Calcul und Sinn für Ästhetik: die preußische Bauverwaltung 1770-1848. Ausstellung des Geheimen Staatsarchivs PK in Zusammenarbeit mit der Kunstbibliothek der Staatlichen Museen zu Berlin PK, hg. v. Reinhart Strecke, Berlin 2000
- Inventar zur Geschichte der preußischen Bauverwaltung 1723-1848, bearbeitet von Christiane Brandt-Salloum, Ralph Jaeckel, Constanze Krause, Oliver Sander, Reinhart Strecke, Michaela Utpatel und Stephan Waldhoff. Redaktion: Reinhart Strecke. 2 Bände (Veröffentlichungen aus den Archiven Preußischer Kulturbesitz; Arbeitsberichte, Nr. 7). Berlin 2005


Bestandsumfang: 427 VE
Laufzeit: 1720-1841
Letzte vergebene Signaturnummer: 427

Die Akten sind zu bestellen: II. HA Gen. Dir. Abt. 30, I, Nr. ###, ggf. Bd. ###
Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, II. HA Generaldirektorium, Abt. 30, I Oberbaudepartement, Nr. ###, ggf. Bd. ###, ggf. Bl. ###


Berlin, Oktober 1996, ARef Dr. Stephan Waldhoff
Berlin, September 2011, ADir Dr. Susanne Brockfeld (Überarbeitung für die Bereitstellung im Internet)

Zitierweise: GStA PK, II. HA GD, Abt. 30, I

Bestandssignatur
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, II. HA GD, Abt. 30, I
Umfang
Umfang: 7,2 lfm (428 VE); 7,2 lfm (428 VE)
Sprache der Unterlagen
deutsch

Kontext
Tektonik >> ZENTRALE VERWALTUNGS- UND JUSTIZBEHÖRDEN BRANDENBURG-PREUSSENS BIS 1808 >> Generaldirektorium >> Sachdepartements (in systematischer Zusammenstellung) >> Bergbau, Baukunst, Salzgewinnung

Bestandslaufzeit
Laufzeit: 1720 - 1841

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Letzte Aktualisierung
28.03.2023, 08:52 MESZ

Objekttyp


  • Bestand

Entstanden


  • Laufzeit: 1720 - 1841

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