- Standort
-
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
- ISBN
-
0806623713
9780806623719
- Maße
-
25 cm
- Umfang
-
631 S.
- Sprache
-
Englisch
- Anmerkungen
-
Kt.
Literaturangaben
- Klassifikation
-
Theologie, Christentum
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
-
Minneapolis, Minn.
- (wer)
-
Augsburg
- (wann)
-
1989
- Inhaltsverzeichnis
- Rechteinformation
-
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- Letzte Aktualisierung
-
11.06.2025, 13:52 MESZ
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Beteiligte
Entstanden
- 1989
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![Vergleich Zwischen dem Hochwürdigst-Durchleuchtigsten Fürsten, und Herrn, Herrn Joseph, Bischoffen zu Augspurg ... Und Einem Edlen, und Ehrsamen Rath der Stadt Augspurg, wie es fürtershin mit dem Jagen und anderen Weyd-Wercken in dem gantzen District deß Mit-Jagens gehalten werden solle : [Geschehen und gegeben in der Hoch-Fürstl. Residenz-Stadt Dillingen, und respectivè, der Reichs-Stadt Augspurg den 6. Julii, 1745.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/90e41640-f4f6-47c7-a1a1-b385287ef6ab/full/!306,450/0/default.jpg)
Vergleich Zwischen dem Hochwürdigst-Durchleuchtigsten Fürsten, und Herrn, Herrn Joseph, Bischoffen zu Augspurg ... Und Einem Edlen, und Ehrsamen Rath der Stadt Augspurg, wie es fürtershin mit dem Jagen und anderen Weyd-Wercken in dem gantzen District deß Mit-Jagens gehalten werden solle : [Geschehen und gegeben in der Hoch-Fürstl. Residenz-Stadt Dillingen, und respectivè, der Reichs-Stadt Augspurg den 6. Julii, 1745.]

Ordnung, wie sich, die Ober vnnd Vnnder Hauptleüt, auch die Zeügherren, mit fürsehung der Kettinen, Schußgattern, Geschütz, vnnd annderm deßgleichen, gemaine Burgerschafft, im fall der not, bey tag vnd nacht, wann Strum angeschlagen wirdt, halten sollen : [Erkennt, durch ainen Ersamen Gesagten Rath: Mitwoch, den XVIII Octobr. An. M.D.XLII.
![Gesamten Burgeren und Innwohneren, sonderheitlich denen Wein-Würthen und Gastgeben, wie auch Bier-Preuen allhier, wird hiemit ernstlich anbefohlen, daß sie keine in allhiesige Stadt kommende fremde Personen, ohne Respect und Unterscheid, ... die Einkehr geben ... sie könne dann einen von denen Herren Deputirten unter den 4 Haupt-Toren ... ertheilten Schein ... aufweisen ... : [Decretum in Senatu, den 26. Augusti 1713]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/6e42b8d3-5af9-45be-852a-894303385975/full/!306,450/0/default.jpg)
Gesamten Burgeren und Innwohneren, sonderheitlich denen Wein-Würthen und Gastgeben, wie auch Bier-Preuen allhier, wird hiemit ernstlich anbefohlen, daß sie keine in allhiesige Stadt kommende fremde Personen, ohne Respect und Unterscheid, ... die Einkehr geben ... sie könne dann einen von denen Herren Deputirten unter den 4 Haupt-Toren ... ertheilten Schein ... aufweisen ... : [Decretum in Senatu, den 26. Augusti 1713]
![Ein Hoch-Edler Hochweiser Rath hat zwar schon in Anno 1666. den 25. Januarii ernstlich decretirt und geordnet, daß hinführo kein fremdes zubereitetes, mithin ungeschautes Leder in diese Stadt gebracht werden solle; demnach aber unter dem Vorwand, daß jeweil en daran Mangel erscheine, solcher Verordnung schlecht nachgelebet, und deßhalben grosse Klagen geführet worden ... : [Decretum in Senatu den 26. Septembris Anno 1716]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/b3f4ec0d-8052-4b6c-92f5-fe73a7348b07/full/!306,450/0/default.jpg)