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Der Richter Johann Heinrich Neithardt sowie Christian Harder und Simon Braun, alle drei Ratsherren, Bürger und derzeit Pfarrkirchenbaupfleger in Ulm, verleihen Georg Schuhmacher von Überkingen ("Vberichingen") [heute Bad Überkingen/Lkr. Göppingen] den der...

Vollständiger Titel:
Der Richter Johann Heinrich Neithardt sowie Christian Harder und Simon Braun, alle drei Ratsherren, Bürger und derzeit Pfarrkirchenbaupfleger in Ulm, verleihen Georg Schuhmacher von Überkingen ("Vberichingen") [heute Bad Überkingen/Lkr. Göppingen] den der Pfarrkirchenbaupflege gehörenden Widumhof in Überkingen, der zum dortigen Pfarrhof gehört, zu Erbrecht. Er ist verpflichtet, den Hof und seine Zugehörungen in gutem Kulturzustand zu halten und der Baupflege davon jedes Jahr 7 Malter Getreide und 14 Schilling Heugeld zu entrichten. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben oder unsachgemäßer Bewirtschaftung fällt der Hof wieder an die Baupflege zurück. Er und seine Erben können ihr Erbrecht an dem Hof veräußern. Bei Besitzveränderungen steht der Baupflege eine Weglöse in Höhe von einem Zehntel des Hofwertes zu.
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Archivaliensignatur:
Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm, A Urk., 3638
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Alt-/Vorsignatur:
2052 / 4
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Kontext:
A Urkunden
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Laufzeit:
1547 Juli 27.
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Sonstige Erschließungsangaben:
Sprache: Deutsch

Aussteller: Johann Heinrich Neithardt, Christian Harder und Simon Braun, Pfarrkirchenbaupfleger zu Ulm

Siegler: Johann Heinrich Neithardt, Christian Harder und Simon Braun

Kanzleivermerke: Lad no. 60 (17. Jh.)

Überlieferung: Orig.

Beschreibstoff: Perg.

Siegelbefund: Ursprünglich drei an Pergamentstreifen anhängende Siegel; alle drei verloren

Rückvermerke: Inhaltsangabe (16. Jh.); hatt jetz Hanns Peürlin doselbst bestanndenn anno 56 (16. Jh.); Hanns Peurlin zu Vberichingen bestanndbrieff (17. Jh.)

Datum: Der geben ist vff mitwoch nach sannt Jacobs des hailigen mehrern zwölffbotentag, 1547.
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Bestand:
A Urk. A Urkunden
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Letzte Aktualisierung: 31.01.2023, 11:26 MEZ

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