Sachakte

Verbotene Einfuhr fremden Branntweins betreffend

Enthaeltvermerke: enth.: 1) Rescriptum Celsissimi Principis Francisci Arnoldi wegen Aufsuchung und Confiscierung des fremden Korn-Branntweins, 21. Aug. 1715; 2) Rescripti ejusdem Principis wegen confiscierten fremden Korn-Branntweins, daß solche zu distrahieren, des Fürsten Anteil davon zu berechnen und dem Denuntianten aber ein dritter Teil davon vermög Edicti zuzuführen sei, 24. Aug. 1715; 3) Der Amts-Frone wird nach Gehrden geschickt, um daselbst sowohl auf dem Stadt-Keller als im Siekers-Hause wegen des fremden Branntweins die Visitation zu verrichten, 31. Aug. 1715; 4) Abgehaltenes Protocollum wegen des auf dem Stadt-Keller zum Dringenberg, auch zu Gehrden in Jacob Willekens Haus befundenen und in Beschlag genommenen fremden Branntweins, 14. Sept. 1715; 5) Rescriptum Camerae wegen der Güte und [des] geringen Preises des fremden Branntweins gegen[über] dem Einheimischen, darüber zu inquirieren und gutachtlich zu Berichten, 3. Okt. 1718; 6) Concept [eines] Berichts, so der Rentmeister Widenbrück hierauf abgestattet [habe]; 7) Rescriptum Camerae in den beiden Dorfschaften Buke und Schwaney eine schleunige Visitation wegen des daselbst niedergelegt sein sollenden fremden Branntweins vorzunehmen, den Vorgefundenen zu confiscieren und darüber zu berichten, 11. Febr. 1721; 8) Stadt Brakel (Brakell) berichtet an Hochfürstlichen Geheimen Rat wegen allda gefundenen und arretierten auswärtigen Korn-Branntweins, 30. Sept. 1721; 9) Dem Rentmeister zum Dringenberg wird committiert und anbefohlen, dieser Sache fürdersamt zu untersuchen und nach Inhalt des Edicti mit Confiscation und Bestrafung zu verfahren, 2. Okt. 1721; 10) Freigraf zu Warburg berichtet an Hochfürstliche Hof-Kammer von Wilhelm Didden daselbst eingekauften fremden Korn-Branntwein, 11. Mai 1725; 11) Rescriptum Camerae, mit Confiscation des zu Warburg vorfindenden fremden Branntweins zu verfahren, 18. Mai 1725; 12) Vogt Bose zu Driburg (Drieburg) berichtet wegen des daselbst vorgefundenen und verarretierten fremden Branntweins, 26. Nov. 1725; 13) Frantz Wrede, Kellerwirt zur Driburg (Drieburg) übergibt bei Hochfürstlicher Hof-Kammer wegen des beim ihm gefundenen fremden Branntweins untertäniges Memoriale und Bitte; 14) Dessen (diesßem) ungeachtet wird dem Rentmeister zum Dringenberg anbefohlen, mit Confiscation des Branntweins zu verfahren und davon zu berichten, 18. Jan. 1726; 15) Bericht auf des Johan Schlüters aus Driburg (Drieburg) wegen des confiscierten Korn-Branntweins angebrachten Causales; 16) Rescriptum Camerae auf den fremden Branntwein zu invigilieren, denselben in Gefolg Edicti zu Confiscieren und davon zur Hochfürstlichen Hof-Kammer zu berichten, 16. Mai 1727; 16 1/2) Rescriptum Camerae wegen Neuhausischer Branntwein-Brennerei und desfalls auf fremden Branntwein Acht habende Beamte betreffend, 28. Nov. 1727; 17) Vogt Bose referiert von confiscierten 2 Fässern (2. faß) fremden Branntweins, 19. Dez. 1728; 18) Idem berichtet, daß die 2 Fässer (Zwey faß) fremden Branntweins gestern Abend sofort befehlsmäßig ab[ge]laden und in der Witwe Herbst Behausung wohl verpitschiert niederlegen lassen, 20. Dez. 1728; 19) Concept [eines] Berichts ad Cameram wegen des häufig eingeführten fremden Korn-Branntweins mit einem Vorschlag, wie die Unterschleiffe zu hemmen [seien]; 20) Der Landvogt von Peckelsheim (Peckls Heimb) referiert wegen des von Joannes Rump ins Land gebrachten und zu Hohenwepel verarretierten Branntweins, 8. März 1729; 21) Untetäniges Memoriale und Bitte an Seiten Ignatii Mathias, Fürstlichen Krügers zu Hohenwepel, in puncto fremden Branntweins; 22) Stadt Brakel referiert wegen 7 1/2 Fässer daselbst verarretierten fremden Branntweins, 7. März 1741; 23) Gedrucktes Verbot wegen Einführung fremden Branntweins, 17. Juni 1744; 24) Rescriptum Camerae wegen bei dem Kellerwirt Bernard eingezogenen Nordhäuser Branntweins, 15. Okt. 1751; 25) Rescriptum wegen der zu instruierenden Zoll-Einnehmer und von denselben zu examinierenden Fuhrleuten und Publication der Edicte, 1. Dez. 1770; 26) Richter zum Kleinenberg referiert die geschehene Publication der zugeschickten Edicte, in Specie wegen des erlaubten Branntwein-Brennens und geschehenen Verbots wegen des fremden [Branntweins], 17. Dez. 1770; 27) Rescriptum Consilii Intimi, daß sobald ein Fuhrmann Nordhauser Branntwein in hiesiges Land einführt und ablädt, fürs erste Gedachten Branntwein arretieren und versiegeln, demnächst die Ursache, warum die Abladung geschah, genau zu untersuchen, 20. April 1771

Reference number
B 414, 242
Former reference number
Loculus XVII, Paket G, Nr. 1-27

Context
Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg >> 9. Branntwein-Brennen
Holding
B 414 Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg

Date of creation
1715-1771

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Last update
30.04.2025, 2:45 PM CEST

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Object type

  • Sachakte

Time of origin

  • 1715-1771

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