Gründliche Vorstellung Des klahren und liquiden Rechtens/ Krafft dessen Se. Churfürstl. Durchlauchtigkeit zu Brandenburg befugt seyn/ Die Possession Der Stadt Elbingen/ Als eines Deroselben durch ein ewiges Bündnüß und beschworene Verheissung constituirten Unterpfandes nach mehr als 40.jähriger Gedult und Nachsehen endlich zu ergreiffen im Jahr MDCXCVIII.
- Alternative title
-
Friedrich
klaren kraft sein Bündnis liqviden Rechtes Elbing
- Location
-
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
- Dimensions
-
4°
- Extent
-
Online-Ressource (Text) [32], [2] Bl
- Language
-
Deutsch
- Notes
-
Enth. außerdem: Abdruck des Schreibens/ Welches An den Durchlauchtigsten und Großmächtigsten König von Pohlen und Groß-Hertzogen von Litthauen/ Von Seiner Churfürstlichen Durchlauchtigkeit zu Brandenburg/ wegen der Elbingischen Sache abgelassen worden : [Gegeben auff Unserm Residenz-Schloß/ zu Cölln an der Spree/ den 7/17 Octobr. 1698.]. - Besprochen in: VD17 3:601367H
- Creator
- URN
-
urn:nbn:de:gbv:3:1-15738
- Rights
-
Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
- Last update
-
25.03.2025, 1:56 PM CET
Data provider
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Gründliche Vorstellung Des klahren und liquiden Rechtens, Krafft dessen Se. Churfürstl. Durchlauchtigkeit zu Brandenburg befugt seyn, Die Possession Der Stadt Elbingen, Als eines Deroselben durch ein ewiges Bündnüß und beschworene Verheissung constituirten Unterpfandes nach mehr als 40.jähriger Gedult und Nachsehen endlich zu ergreiffen im Jahr MDCXCVIII.

Gründliche Vorstellung Des klahren und liquiden Rechtens, Krafft dessen Se. Churfürstl. Durchlauchtigkeit zu Brandenburg befugt seyn, Die Possession Der Stadt Elbingen, Als eines Deroselben durch ein ewiges Bündnüß und beschworene Verheissung constituirten Unterpfandes nach mehr als 40.jähriger Gedult und Nachsehen endlich zu ergreiffen im Jahr MDCXCVIII.

Gründliche Vorstellung Des klahren und liquiden Rechtens/ Krafft dessen Se. Churfürstl. Durchlauchtigkeit zu Brandenburg befugt seyn/ Die Possession Der Stadt Elbingen/ Als eines Deroselben durch ein ewiges Bündnüß und beschworene Verheissung constituirten Unterpfandes nach mehr als 40.jähriger Gedult und Nachsehen endlich zu ergreiffen im Jahr MDCXCVIII.
