Urkunde

Gottfried von Eppstein stimmt zu, dass das Liebfrauenstift zu Mainz den zu der Kirche bzw. dem Elisabethaltar in Breckenheim gehörigen Hof nebst Gütern zu Breckenheim für einen dem Kaplan des Altars zu entrichtenden Zins von 24 Maltern Korn unter den üblichen Formalitäten an den Schultheiß Konrad vererbpachten darf.

Archivaliensignatur
331, U 40
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Siegel ab. Beiliegend Abschrift 18. Jh., Papier.
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Actum et datum anno Domini 1300.

Kontext
Herrschaft Eppstein >> 1 Urkunden >> 1301-1350
Bestand
331 Herrschaft Eppstein

Laufzeit
1300

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Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 14:06 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1300

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