Archivale
Unterhaltsforderung und Deflorationsklage
Enthält: Am 3. August wird der Beklagte dazu verurteilt, die von der Klägerin geforderten Unterhaltsgelder zu zahlen und sie entweder zu heiraten oder ihr 200 Rtlr als Heiratsgut (loco dotis) zu geben. Offensichtlich ist er weder zum einen noch zum andern bereit, so dass die Schöffen Wolters und Werres am 27.9.1724 ausgesandt werden, seine mobile und, wenn diese nicht ausreicht, auch immobile Habe zu pfänden.
- Reference number
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GerKer, 351
- Extent
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Schriftstücke: 2
- Context
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Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.5 Vaterschafts- und Unterhaltsklagen
- Holding
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GerKer Schöffengericht Kerpen
- Indexbegriff subject
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Deflorationsklage
- Indexentry person
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Kayser, Sophia
Reiff, Arnold
- Date of creation
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1724
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
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24.06.2025, 1:39 PM CEST
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1724