Archivale

Unterhaltsforderung und Deflorationsklage

Enthält: Am 3. August wird der Beklagte dazu verurteilt, die von der Klägerin geforderten Unterhaltsgelder zu zahlen und sie entweder zu heiraten oder ihr 200 Rtlr als Heiratsgut (loco dotis) zu geben. Offensichtlich ist er weder zum einen noch zum andern bereit, so dass die Schöffen Wolters und Werres am 27.9.1724 ausgesandt werden, seine mobile und, wenn diese nicht ausreicht, auch immobile Habe zu pfänden.

Reference number
GerKer, 351
Extent
Schriftstücke: 2

Context
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.5 Vaterschafts- und Unterhaltsklagen
Holding
GerKer Schöffengericht Kerpen

Indexbegriff subject
Deflorationsklage
Indexentry person
Kayser, Sophia
Reiff, Arnold

Date of creation
1724

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Last update
24.06.2025, 1:39 PM CEST

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1724

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