Archivbestand
Vier Gerichte um Düren (Bestand)
Form und Inhalt: Vorwort:BestandsgeschichteDer Bestand "Vier Gerichte" (4 Ger) umfasst Akten aus der Zeit zwischen 1500 und 1800. Die provenienzbildende Stelle dieser Akten ist das jülichsche Amt Düren ohne die Stadt Düren, das heißt für das Ende des 18. Jahrhunderts: Distelrath, die vier Gerichte um Düren (Arnoldsweiler, Birkesdorf, Derichsweiler, Lendersdorf, Mariaweiler mit Hoven, Merzenich mit Girbelsrath) und die Kellnerei Hambach (Oberzier und Selgersdorf) und die dazugehörigen Gerichtschreibereien. Die Akten der Stadt Düren, die auch zum Amt Düren gehört hat, befinden sich in den A- Beständen bzw. im Bestand umliegende Orte, bis zur Neuverzeichnung der A-Bestände.Der Bestand hat 241 Nummern.Der Bestand war Ende des vergangenen Jahrhunderts von A. Schoop und seinen Nachfolgern bis hin zu J. Geuenich zusammen mit den Akten des Amtes Nörvenich und der umliegenden Ortschaften als Pertinenzbestand Umliegende Orte (A 22) angelegt und weitergeführt worden. Durch Dr. H.-J. Domsta wurde versucht die ursprünglichen Provenienzen wiederherzustellen.Diese Trennung wurde nun auf dem Papier vollzogen.Neben den Akten des Amts Düren enthält dieses Findbuch auch Akten der Rentmeisterei Nörvenich. Die Rentmeisterei bearbeitete Steuersachen sowohl des Amts Nörvenich als auch des Amts Düren. Die Verzeichnungseinheiten wurden anhand der in den Stücken angegebenen Orte dem einen oder anderen Amt zugeordnet. Nicht eindeutig Orten zuzuordnende Stücke wurden dem Amt Nörvenich zugeteilt.Im Bestand befinden sich u. a. die Publikation landesherrlicher Erlasse, Herrengedinge mit Spatzenzetteln und Brüchtenvergehen, Gerichtsprotokolle und Prozessakten, Spanndienste, Material über Schöffen und Vorsteher, Militaria, Statistische Angaben und Steuersachen z.B. Flurschäden und Steuerlisten.Der Bestand enthält viele bevölkerungsstatistische Angaben z.B. in den Steuersachen. Auch Spatzenzettel können als Ersatz für Bevölkerungslisten herangezogen werden.In Nummer 1083 im Bestand Amt Nörvenich ist die Akte eines Herrengedings noch im ursprünglichen Zusammenhang erhalten und kann zum Vergleich herangezogen werden. Zu den Brüchtenvergehen zählen unter anderem: Feldfrevel (Feld- und Gartendiebstahl), Scheltworte (üble Nachrede), uneheliche oder voreheliche Schwangerschaft, unterlassene Wegereparatur, Nachlässigkeit im Umgang mit Feuer und Licht, unzureichende Schornsteine.Bei der Verzeichnung wurden auch folgende Angaben aufgenommen: Umfang, Erhaltung, Provenienz und Bemerkung. Bei größeren Verzeichnungseinheiten wurde der Umfang geschätzt. Unter Erhaltung findet sich der Zustand der Akte: restauriert, nicht restauriert (gut erhalten/nicht restaurierungsbedürftig) und restaurierungsbedürftig. Provenienz zeigt, ob die Akten dem Amt Nörvenich oder der Rentmeisterei zugeordnet wurden. Das Feld Bemerkung ergänzt häufig die Provenienz mit genaueren Aussagen zu z.B. Gerichtsschreibern. Darin finden sich auch Abkürzungen:A Dür= Amt Düren (einschließlich Vier Gerichte) + Kellnerei HambachR Nör= Rent(meister)ei NörvenichInnerhalb der Klassifikation ist der Bestand chronologisch geordnet.WorterklärungAmtsverhör-Protokolle: Protokolle der bei Gericht verhandelten Zivilprozesse.Auftuung: detaillierte Aufstellung über Umfang und Lage von GrundstückenBede: Grundbesitzsteuer des LandesherrenDingstuhl: feststehender Platz für öffentliche Gerichtsversammlungen, hier: Gerichts- und VerwaltungsinstanzErbungsbuch: enthält PachtangelegenheitenHunne: SchultheißSequester: VerwalterSteueranschlag: Beträge, die von 1, 2, 3, etc. Morgen zu zahlen sind. Diese Listen enthalten keine Personennamen.Weistum: Aufzeichnung des Gewohnheitsrechts(Quelle: Haberkern/Wallach: Hilfswörterbuch für Historiker, Bern und München 1964)RegisterDas Register teilt sich in ein Personenregister und ein Register der Orts- und Sachbetreffe. Die Zahlen, die hinter dem Schlagwort stehen, beziehen sich auf die Nummern, die über den Betreffen der Titelaufnahme stehen.Brüchten wurden nur dann ins Register aufgenommen, wenn der Titel nicht unter den Klassifikationspunkt eingeordnet wurde, gleiches gilt für Herrengedinge.LiteraturRheinische Weistümer, vierte Abteilung, Die Weistümer des Herzogtums Jülich, bearbeitet von Hans J. Domsta, Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde, Düsseldorf 1983: Erster Band: Die Weistümer der jülichschen Ämter Düren und Nörvenich und der Herrschaften Burgau und GürzenichVergleiche auch das Findbuch des Dingstuhls Pier und Merken.Weitere Akten der oben genannten Provenienz befinden sich in den übrigen A-Beständen des Stadtarchivs. (Vergleiche die Beständeübersicht)Der Bestand wurde zuletzt bis 2003 durch Herrn Dr. H.-J. Domsta verzeichnet und vorgeordnet. 2005 wurde das Findbuch durch B. Arentz fertiggestellt.Düren, Dezember 2005Berit Arentz
- Reference number of holding
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4 Ger
- Context
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Stadt- und Kreisarchiv Düren (Archivtektonik) >> Andere Gebietsprovenienzen >> Andere >> A 22 >> Vier Gerichte und Kellnerei Hambach, Distelrath und Rentei Nörvenich
- Date of creation of holding
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1492-1802
- Other object pages
- Delivered via
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
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05.11.2025, 1:59 PM CET
Data provider
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Object type
- Bestand
Time of origin
- 1492-1802